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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 37

Anlage N-AUS Zeile 37: Nicht enthaltener ausländischer steuerfreier Lohn

Trage hier Bezeichnung und Betrag des Arbeitslohns ein, der nicht im Bruttoarbeitslohn enthalten ist, im Ausland steuerfrei war und in Deutschland steuerpflichtig ist.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungStaat › zuzüglich nicht enthaltener nach ausländischem Recht steuerfreier und nach deutschem Recht steuerpflichtiger Arbeitslohn– Text
BetragStaat › zuzüglich nicht enthaltener nach ausländischem Recht steuerfreier und nach deutschem Recht steuerpflichtiger Arbeitslohn– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 37?

In Zeile 37 trägst du Arbeitslohn ein, der in deinem Bruttoarbeitslohn nicht enthalten ist. Er war nach ausländischem Recht steuerfrei, ist aber nach deutschem Recht steuerpflichtig.

Du gibst eine Bezeichnung und den Betrag an. Die Bezeichnung beschreibt die Art des Arbeitslohns. Der Betrag ist in Euro ohne Cent einzutragen und kann auch negativ sein.

Woher kommen die Werte?

Die Angaben stammen aus deinen Unterlagen zum ausländischen Arbeitslohn, zum Beispiel aus Abrechnungen oder Bescheinigungen des ausländischen Arbeitgebers.

Gemeint ist Arbeitslohn, der in den Zeilen 32 bis 34 fehlt, zum Beispiel weil eine ausländische Lohnabrechnung ihn nach dortigem Recht nicht als steuerpflichtig ausweist. Nach deutschem Recht gehört er aber zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260021Die Bezeichnung des im Arbeitslohn nicht enthaltenen, nach ausländischem Recht steuerfreien, nach deutschem Recht steuerpflichtigen Arbeitslohns und der Betrag sind gemeinsam anzugeben (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260023Die Summe des Bruttoarbeitslohns abzüglich des darin enthaltenen nach ausländischem Recht steuerpflichtigen und nach deutschem Recht steuerfreien Arbeitslohns zuzüglich des darin nicht enthaltenen nach ausländischem Recht steuerfreien und nach deutschem Recht steuerpflichtigen Arbeitslohns stimmt nicht mit der angegebenen Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns überein (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260022Es wurden Angaben zur Summe des Bruttoarbeitslohns beziehungsweise zum darin enthaltenen nach ausländischem Recht steuerpflichtigen und nach deutschem Recht steuerfreien Arbeitslohn oder zum darin nicht enthaltenen nach ausländischem Recht steuerfreien und nach deutschem Recht steuerpflichtigen Arbeitslohn gemacht. Die Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260063Zur Ermittlung der Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns wurden der im Bruttoarbeitslohn enthaltene nach ausländischem Recht steuerpflichtige und nach deutschem Recht steuerfreie Arbeitslohn und / oder der nicht enthaltene nach ausländischem Recht steuerfreie und nach deutschem Recht steuerpflichtige Arbeitslohn angegeben. Bitte geben Sie auch den Bruttoarbeitslohn selbst an (Anlage N-AUS).

Zeile 37 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202537
2016–202240

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 37 ein?

Trage die Bezeichnung und den Betrag des Arbeitslohns ein, der nicht im Bruttoarbeitslohn enthalten ist, im Ausland steuerfrei war und in Deutschland steuerpflichtig ist.

Muss ich den Betrag in Euro oder Cent angeben?

Der Betrag wird in Euro ohne Cent angegeben. Er kann auch negativ sein.

Was passiert, wenn ich Zeile 37 falsch ausfülle?

ELSTER prüft, ob Bezeichnung und Betrag gemeinsam angegeben sind und ob die Summe in Zeile 38 mit deinen Angaben übereinstimmt. Bei Fehlern erhältst du eine Meldung.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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