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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 19

Anlage N-AUS Zeile 19: Aufenthaltstage im ausländischen Staat

Trage hier die Anzahl der Kalendertage ein, an denen du dich im ausländischen Staat aufgehalten hast. Die Angabe ist nötig, um deinen steuerfreien Arbeitslohn nach DBA oder ATE zu prüfen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anzahl der Kalendertage im ausländischen StaatStaat › Auslandsaufenthalt– Zahl ohne Nachkommastellen
Es sind keine Angaben zu den Aufenthaltstagen erforderlich (z. B. bei Tätigkeit an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeuges und entsprechender Sonderregelung im DBA).Staat › Auslandsaufenthalt– Ankreuzfeld (X)

Was gehört in Zeile 19?

In Zeile 19 trägst du die Anzahl der Kalendertage ein, an denen du dich im ausländischen Staat aufgehalten hast. Dazu gehören auch arbeitsfreie Tage, Wochenenden, Feiertage, Urlaubs- und Krankheitstage sowie An- und Abreisetage. Eine nur kurzfristige Anwesenheit zählt als voller Tag.

Es muss sich nicht um einen zusammenhängenden Aufenthalt handeln. Mehrere Aufenthalte im selben Staat rechnest du zusammen. Tage, die du ausschließlich außerhalb des Tätigkeitsstaats verbringst, zählst du nicht mit.

Wann du das Ankreuzfeld nutzt

Das Ankreuzfeld „Es sind keine Angaben zu den Aufenthaltstagen erforderlich“ setzt du nur, wenn für deine Tätigkeit eine Sonderregelung im DBA gilt, zum Beispiel bei Tätigkeit an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr.

Wenn du das Ankreuzfeld setzt, darfst du in Zeile 19 keine Kalendertage eintragen. Beides gleichzeitig führt zu einer Fehlermeldung von ELSTER.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260015Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber nicht angegeben in welchem Rahmen die Tätigkeit erfolgte (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260058Sie haben die Anzahl der Kalendertage im ausländischen Staat angegeben. Gleichzeitig haben Sie erklärt, dass keine Angaben zu den Aufenthaltstagen erforderlich sind (zum Beispiel bei Tätigkeit an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeuges und entsprechender Sonderregelung im DBA). Diese Angaben widersprechen sich (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260013Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber weder die Anzahl der Kalendertage im Ausland angegeben, noch wurde erklärt, dass keine Angaben zu den Aufenthaltstagen erforderlich sind (zum Beispiel bei Tätigkeit an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeuges und entsprechender Sonderregelung im DBA) (Anlage N-AUS).

Zeile 19 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202519
2016–202220

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 19 ein?

Die Anzahl der Kalendertage, an denen du dich im ausländischen Staat aufgehalten hast. Dazu zählen auch arbeitsfreie Tage, Urlaub, Krankheit sowie An- und Abreisetage.

Muss ich das Ankreuzfeld in Zeile 19 immer ausfüllen?

Nein. Das Ankreuzfeld setzt du nur, wenn für deine Tätigkeit eine Sonderregelung im DBA gilt, zum Beispiel an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs. Sonst trägst du die Kalendertage ein.

Warum verlangt ELSTER Angaben zu den Aufenthaltstagen?

Die Aufenthaltstage braucht das Finanzamt vor allem, um die 183-Tage-Regel nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen. Für die Aufteilung des Arbeitslohns zählen dagegen die tatsächlichen Arbeitstage in den Zeilen 43 und 44 (bei ATE in den Zeilen 48 und 49).

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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