Anlage N-AUS Zeile 54: Organisation bei Steuerbefreiung nach ZÜ
Hier trägst du den genauen Namen der Organisation ein, für die deine Tätigkeit erfolgt. Die Zeile gehört zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Für welche Organisation erfolgt die Tätigkeit (genaue Bezeichnung)?Staat › Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) | – | Text |
Was gehört in Zeile 54?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260065Die Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) sind unvollständig (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260049Es wurden Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
Zeile 54 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 54 |
| 2019–2022 | 69 |
| 2016–2018 | 68 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 54 ein?
Reicht eine Abkürzung als Bezeichnung der Organisation?
Warum meldet ELSTER einen Fehler zur Zeile 54?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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