Zum Inhalt springen
Anlage N-AUS 2025 · Zeile 54

Anlage N-AUS Zeile 54: Organisation bei Steuerbefreiung nach ZÜ

Hier trägst du den genauen Namen der Organisation ein, für die deine Tätigkeit erfolgt. Die Zeile gehört zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Für welche Organisation erfolgt die Tätigkeit (genaue Bezeichnung)?Staat › Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ)– Text

Was gehört in Zeile 54?

In Zeile 54 steht die genaue Bezeichnung der Organisation, für die du tätig bist. Die Zeile liegt im Abschnitt „Staat“ und gehört zum Block „Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ)“.

Die Zeile ergänzt die Angaben der Zeile 53. Dort steht, auf welchem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen die Tätigkeit beruht. In Zeile 54 machst du deutlich, für welche Organisation die Tätigkeit ausgeübt wird.

Die Zeile ist eine Textzeile. Du gibst also keine Zahl, sondern eine Bezeichnung ein.

So füllst du die Zeile aus

Schreibe den Namen so genau wie möglich. Eine kurze Abkürzung reicht nicht, wenn die Organisation sonst nicht eindeutig erkennbar ist.

Die Angabe muss zu deinen übrigen Eintragungen im Block passen. ELSTER prüft, ob die Angaben zur Steuerbefreiung vollständig sind.

ELSTER prüft außerdem, ob du im Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerfreien Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens bezogen hast. Fehlt diese Angabe, meldet das Programm einen Fehler.

Ergänzend gehören zur Tätigkeit die Zeile 55 mit der Art der ausgeübten Tätigkeit und die Zeile 56 mit der Höhe des Arbeitslohns.

Häufige Fehler

Oft wird nur eine Abkürzung oder ein unklarer Name eingetragen. Dann lässt sich nicht nachvollziehen, für welche Organisation die Tätigkeit erfolgt ist.

Ein weiterer Fehler: Der Block zur Steuerbefreiung wird ausgefüllt, aber die Angabe zum Bezug steuerfreien Arbeitslohns fehlt. ELSTER weist darauf hin.

Trage die Bezeichnung nur ein, wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen vorliegen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260065Die Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) sind unvollständig (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260049Es wurden Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde (Anlage N-AUS).

Zeile 54 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202554
2019–202269
2016–201868

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 54 ein?

Die genaue Bezeichnung der Organisation, für die die Tätigkeit erfolgt. Die Zeile gehört zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens.

Reicht eine Abkürzung als Bezeichnung der Organisation?

Nein. Die Bezeichnung soll so genau sein, dass die Organisation eindeutig erkennbar ist.

Warum meldet ELSTER einen Fehler zur Zeile 54?

Meist sind die Angaben zur Steuerbefreiung unvollständig oder es fehlt die Angabe, dass du steuerfreien Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens bezogen hast.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.