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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 34

Anlage N-AUS Zeile 34: Steuerfreier Bruttoarbeitslohn laut Nr. 16 a / b

Hier trägst du den steuerfreien Bruttoarbeitslohn ein, den dein Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 16 a / b bescheinigt hat.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Steuerfreier Bruttoarbeitslohn laut Nr. 16 a / b der Lohnsteuerbescheinigung(en)Staat › Bruttoarbeitslohn– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Den Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 16a/b . Mit dem Belegabruf in ELSTER ist er meist schon eingetragen.

Was gehört in Zeile 34?

In Zeile 34 überträgst du den Betrag, den dein Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 16 a / b als steuerfreien Bruttoarbeitslohn bescheinigt hat. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Staat“ und zum Block „Bruttoarbeitslohn“.

Unter Nummer 16 a bescheinigt der Arbeitgeber den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien Arbeitslohn, unter Nummer 16 b den nach dem Auslandstätigkeitserlass steuerfreien Arbeitslohn. Beide Beträge gehören in diese Zeile.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm den Betrag aus deiner Lohnsteuerbescheinigung. Hast du mehrere Lohnsteuerbescheinigungen, trägst du die Beträge aus allen Bescheinigungen ein.

Das Eingabeformat ist ein Betrag in Euro ohne Cent. Ein negativer Betrag ist möglich. Die Zeile 34 ist Teil der Summenbildung: Zusammen mit Zeile 32 und Zeile 33 ergibt sich die Zwischensumme in Zeile 35.

  • Zeile 32: Bruttoarbeitslohn laut Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en)
  • Zeile 33: Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist
  • Zeile 35: Zwischensumme

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Angaben zum Bruttoarbeitslohn laut Nummer 3, zum Bruttoarbeitslohn ohne inländischen Steuerabzug oder zum steuerfreien Arbeitslohn laut Nummer 16 a / b machst, die Summe daraus aber fehlt.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn die Summe der Einzelbeträge nicht mit der angegebenen Summe übereinstimmt. Prüfe deshalb, ob du alle Beträge aus den Lohnsteuerbescheinigungen vollständig übernommen hast.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260018Es wurden Angaben zum Bruttoarbeitslohn laut Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en), zum Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist oder zum steuerfreien Arbeitslohn laut Nummer 16 a / b der Lohnsteuerbescheinigung(en) gemacht. Die Summe daraus fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260019Die Summe der Einzelbeträge zu den Angaben zum Bruttoarbeitslohn laut Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en), zum Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist oder zum steuerfreien Arbeitslohn laut Nummer 16 a/b der Lohnsteuerbescheinigung(en) stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage N-AUS).

Zeile 34 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202534
2016–202237

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 34 ein?

Den steuerfreien Bruttoarbeitslohn, den dein Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 16 a / b bescheinigt hat. Hast du mehrere Bescheinigungen, trägst du die Beträge aus allen Bescheinigungen ein.

Wo finde ich den Betrag für Zeile 34?

In deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 16 a / b. Dort ist der steuerfreie Bruttoarbeitslohn bescheinigt.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 34?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Angaben zum Bruttoarbeitslohn machst, die Summe daraus aber fehlt oder die Summe der Einzelbeträge nicht mit der angegebenen Summe übereinstimmt.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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