Anlage N-AUS Zeile 24: Tätigkeit bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen
Kreuze die Zeile an, wenn deine Auslandstätigkeit bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen erfolgte und der Arbeitslohn nach einem DBA steuerfrei ist.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen.Staat › Die Tätigkeit erfolgte | – | Ankreuzfeld (X) |
Was gehört in Zeile 24?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Kreuz ohne Angaben zum aufnehmenden Unternehmen Unvollständige Adresse des aufnehmenden Unternehmens Keine Angabe zur Tätigkeitsart trotz steuerfreien DBA-Arbeitslohns
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260015Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber nicht angegeben in welchem Rahmen die Tätigkeit erfolgte (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260016Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde und dass die Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung oder bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen oder für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Es wurden jedoch keine Angaben zum aufnehmenden Unternehmen gemacht (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260017Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde und dass die Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung oder bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen oder für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Die Angaben zum Namen (Bezeichnung), zur Straße und Hausnummer, zur Postleitzahl, zum Ort oder zum Staat des aufnehmenden Unternehmens sind jedoch unvollständig (möglichkeit, Anlage N-AUS).
Zeile 24 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 24 |
| 2016–2022 | 25 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 24 der Anlage N-AUS ein?
Wann muss ich Zeile 24 der Anlage N-AUS ausfüllen?
Was passiert, wenn ich Zeile 24 ankreuze, aber das aufnehmende Unternehmen nicht angebe?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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