Zum Inhalt springen
Anlage N-AUS 2025 · Zeile 15

Anlage N-AUS Zeile 15: Wirtschaftszweig des Arbeitgebers bei ATE

Trage hier den Wirtschaftszweig deines Arbeitgebers ein, wenn du steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen hast. Die Angabe ist nur in diesem Fall erforderlich.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Wirtschaftszweig des Arbeitgebers (nur bei ATE)Staat › Name und Anschrift des Arbeitgebers / Sitz der Geschäftsleitung– Text

Was gehört in Zeile 15?

Zeile 15 gehört zum Abschnitt „Staat“ und betrifft den Arbeitgeber. Du trägst hier den Wirtschaftszweig des Arbeitgebers ein – aber nur, wenn du im Kalenderjahr steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen hast.

Der Eintrag ist Text. Du beschreibst also die Branche des Arbeitgebers.

Die Zeile ist nur bei ATE auszufüllen. In allen anderen Fällen bleibt sie leer.

Zusammenspiel mit Zeile 16

Zeile 15 und Zeile 16 (Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers) gehören zusammen. ELSTER prüft, ob beide Angaben gemeinsam gemacht werden.

Wenn du angegeben hast, dass du steuerfreien Arbeitslohn nach dem ATE bezogen hast, musst du sowohl den Wirtschaftszweig (Zeile 15) als auch die Art des begünstigten Vorhabens (Zeile 16) eintragen. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Trage also beide Angaben vollständig ein, wenn die Voraussetzungen für den ATE vorliegen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260011Der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers und die Art des begünstigten Vorhabens sind gemeinsam einzugeben (möglichkeit, Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260010Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde. Es wurde aber weder der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers noch die Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers eingetragen (Anlage N-AUS).

Zeile 15 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202515
2016–202216

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 15 ein?

Den Wirtschaftszweig deines Arbeitgebers. Die Angabe ist nur erforderlich, wenn du steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen hast.

Muss ich Zeile 15 immer ausfüllen?

Nein. Zeile 15 füllst du nur aus, wenn du im Kalenderjahr steuerfreien Arbeitslohn nach dem ATE bezogen hast. Sonst bleibt sie leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Zeile 15 ausgefüllt habe?

ELSTER prüft, ob Zeile 15 und Zeile 16 gemeinsam ausgefüllt sind. Wenn du angegeben hast, dass du steuerfreien Arbeitslohn nach dem ATE bezogen hast, musst du beide Zeilen ausfüllen. Fehlt eine Angabe, erscheint ein Fehler.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.