Anlage N-AUS Zeile 15: Wirtschaftszweig des Arbeitgebers bei ATE
Trage hier den Wirtschaftszweig deines Arbeitgebers ein, wenn du steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen hast. Die Angabe ist nur in diesem Fall erforderlich.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Wirtschaftszweig des Arbeitgebers (nur bei ATE)Staat › Name und Anschrift des Arbeitgebers / Sitz der Geschäftsleitung | – | Text |
Was gehört in Zeile 15?
Zusammenspiel mit Zeile 16
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260011Der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers und die Art des begünstigten Vorhabens sind gemeinsam einzugeben (möglichkeit, Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260010Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde. Es wurde aber weder der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers noch die Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers eingetragen (Anlage N-AUS).
Zeile 15 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 15 |
| 2016–2022 | 16 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 15 ein?
Muss ich Zeile 15 immer ausfüllen?
Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Zeile 15 ausgefüllt habe?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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