Anlage N-AUS Zeile 43: Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland
Hier trägst du die Zahl aller Tage ein, an denen du im Kalenderjahr tatsächlich gearbeitet und dafür Arbeitslohn bezogen hast – im In- und Ausland zusammen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und AuslandStaat › Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns | – | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 43?
So zählst du die Tage
Zähle alle Tage mit tatsächlicher Tätigkeit im In- und Ausland zusammen. Lass Krankheits-, Urlaubs- und Ausgleichstage weg. Zähle Wochenend- und Feiertage mit, wenn du an ihnen gearbeitet hast und vergütet wurdest (auch durch Zeitausgleich). Trage die Zahl ohne Nachkommastellen ein; 0 ist nicht zulässig.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260029Die tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland dürfen die zulässige Anzahl von 365 Tagen (im Schaltjahr 366 Tage) nicht überschreiten (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260032Die Anzahl der Tage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, übersteigt die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260028Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260031Bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns sind die tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland und die Anzahl der Tage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, gemeinsam anzugeben (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260034Der bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260033Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn oder zur Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland beziehungsweise zur Anzahl der Arbeitstage, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, gemacht (Anlage N-AUS).
Zeile 43 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 43 |
| 2016–2022 | 46 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 43 ein?
Zählen Wochenend- und Feiertage als Arbeitstage?
Muss ich Zeile 43 und Zeile 44 zusammen ausfüllen?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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