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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 43

Anlage N-AUS Zeile 43: Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland

Hier trägst du die Zahl aller Tage ein, an denen du im Kalenderjahr tatsächlich gearbeitet und dafür Arbeitslohn bezogen hast – im In- und Ausland zusammen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und AuslandStaat › Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 43?

Zeile 43 gehört zum Block „Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns“. Zusammen mit Zeile 44 bildet sie die Grundlage dafür, den verbleibenden Arbeitslohn aus Zeile 42 in einen steuerfreien ausländischen und einen steuerpflichtigen Teil aufzuteilen.

Die Zahl in Zeile 43 ist die Summe aller Tage, an denen du im Kalenderjahr tatsächlich gearbeitet hast – egal ob in Deutschland oder im Ausland. Entscheidend ist, dass du an dem Tag tatsächlich tätig warst und dafür Arbeitslohn erhalten hast.

So zählst du die Tage

Krankheitstage (mit oder ohne Lohnfortzahlung), Urlaubstage und Tage mit ganztägigem Arbeitszeitausgleich zählen nicht mit. Wochenend- und Feiertage zählen dagegen mit, wenn du an ihnen tatsächlich gearbeitet hast und dafür vergütet wurdest. Als Vergütung gilt auch ein gewährter Arbeitszeitausgleich.

Es kommt nicht auf die Zahl der Kalendertage im Jahr und nicht auf vertraglich vereinbarte Arbeitstage an. Auch die Zahl der Stunden spielt keine Rolle – es werden nur Tage gezählt.

  • Zähle alle Tage mit tatsächlicher Tätigkeit im In- und Ausland zusammen.
  • Lass Krankheits-, Urlaubs- und Ausgleichstage weg.
  • Zähle Wochenend- und Feiertage mit, wenn du an ihnen gearbeitet hast und vergütet wurdest (auch durch Zeitausgleich).
  • Trage die Zahl ohne Nachkommastellen ein; 0 ist nicht zulässig.

Häufige Fehler

Die Zahl darf 365 Tage nicht überschreiten, im Schaltjahr 366 Tage. Außerdem muss sie mindestens so groß sein wie die Zahl in Zeile 44, denn die Auslandstage sind ein Teil der tatsächlichen Arbeitstage.

Zeile 43 und Zeile 44 musst du gemeinsam ausfüllen. Wenn du Angaben zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns machst, musst du außerdem angeben, dass du steuerfreien Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen bezogen hast.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260029Die tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland dürfen die zulässige Anzahl von 365 Tagen (im Schaltjahr 366 Tage) nicht überschreiten (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260032Die Anzahl der Tage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, übersteigt die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260028Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260031Bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns sind die tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland und die Anzahl der Tage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, gemeinsam anzugeben (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260034Der bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260033Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn oder zur Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland beziehungsweise zur Anzahl der Arbeitstage, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, gemacht (Anlage N-AUS).

Zeile 43 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202543
2016–202246

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 43 ein?

Die Zahl aller Tage, an denen du im Kalenderjahr tatsächlich gearbeitet und dafür Arbeitslohn bezogen hast – im In- und Ausland zusammen. Krankheits-, Urlaubs- und Ausgleichstage zählen nicht mit.

Zählen Wochenend- und Feiertage als Arbeitstage?

Ja, wenn du an diesen Tagen tatsächlich gearbeitet hast und dafür vergütet wurdest. Als Vergütung gilt auch ein gewährter Arbeitszeitausgleich. Der ganztägige Ausgleichstag selbst zählt dann nicht als Arbeitstag, der Tag mit der Arbeit schon.

Muss ich Zeile 43 und Zeile 44 zusammen ausfüllen?

Ja. Die tatsächlichen Arbeitstage in Zeile 43 und die Tage, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, in Zeile 44 sind gemeinsam anzugeben.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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