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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 52

Anlage N-AUS Zeile 52: Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass

Hier summierst du den nach dem Auslandstätigkeitserlass steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohn. Den Betrag überträgst du in die Anlage N.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn (Summe der Zeilen 50 und 51; Betrag übertragen in Zeile 22 der Anlage N)Staat › Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 52?

In Zeile 52 trägst du die Summe des ausländischen Arbeitslohns ein, der nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) steuerfrei gestellt werden soll. Die Zeile fasst die Beträge aus Zeile 50 und Zeile 51 zusammen.

Der Auslandstätigkeitserlass kommt nur bei bestimmten Tätigkeiten in Betracht. Unter anderem darf mit dem ausländischen Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, und der Arbeitgeber muss Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in der EU oder im EWR haben. Außerdem muss der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat durchschnittlich mit mindestens 10 % besteuert werden. Der Betrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

  • Zeile 50: verbleibender ausländischer Arbeitslohn
  • Zeile 51: direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negatives Ergebnis ist möglich.

Die Summe muss der Addition aus Zeile 50 und Zeile 51 entsprechen. Rechne die beiden Beträge vor dem Eintragen zusammen.

Den Betrag überträgst du in Zeile 22 der Anlage N. Dort steht der nach dem Auslandstätigkeitserlass steuerfreie Arbeitslohn.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn Einzelbeträge zur Ermittlung angegeben sind, die Summe in Zeile 52 aber fehlt.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du in der Anlage N Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass machst, in der Anlage N-AUS aber keine entsprechenden Arbeitslöhne einträgst.

Auch der umgekehrte Fall wird geprüft: Du hast den Bezug steuerfreien Arbeitslohns angegeben, die Summe in Zeile 52 aber nicht eingetragen.

Die Summe in Zeile 52 muss genau der Summe aus Zeile 50 und Zeile 51 entsprechen.

Anlage N-AUS pro Staat

Für jeden ausländischen Staat füllst du eine eigene Anlage N-AUS aus. In der Anlage N trägst du die Summe der Beträge aus allen Anlagen N-AUS ein.

In der Anlage N gibst du außerdem an, wie viele Anlagen N-AUS der Steuererklärung beigefügt sind.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260046Die Einzelbeträge zur Ermittlung des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns wurden angegeben, die Summe dazu fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260067Auf mindestens einer Anlage N-AUS wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass getätigt. Bitte übertragen Sie die aufsummierten Beträge auf die Anlage N.
  • FehlerPrüfregel 100260081Auf der Anlage N wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass getätigt, auf der / den Anlage(n) N-AUS wurden aber keine entsprechenden Arbeitslöhne angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100260047Die angegebene Summe des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns entspricht nicht der Summe aus dem verbleibenden ausländischen Arbeitslohn und dem direkt zuordenbaren Arbeitslohn im Ausland (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260048Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde. Die Summe des nach ATE steuerfrei zu stellenden Arbeitslohns wurde jedoch nicht eingetragen (Anlage N-AUS).

Zeile 52 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202552
2019–202265
2016–201864

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 52 der Anlage N-AUS ein?

Die Summe des nach dem Auslandstätigkeitserlass steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns. Sie ergibt sich aus Zeile 50 plus Zeile 51.

Wohin wird der Betrag aus Zeile 52 übertragen?

In die Anlage N, in Zeile 22 (Summe aus den Zeilen 52 aller Anlagen N-AUS).

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Beträge eingetragen habe?

Meist fehlt die Summe in Zeile 52, obwohl Einzelbeträge angegeben sind, oder die Summe stimmt nicht mit Zeile 50 plus Zeile 51 überein. Prüfe auch, ob du den Bezug steuerfreien Arbeitslohns angegeben hast.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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