Anlage N-AUS Zeile 52: Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass
Hier summierst du den nach dem Auslandstätigkeitserlass steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohn. Den Betrag überträgst du in die Anlage N.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn (Summe der Zeilen 50 und 51; Betrag übertragen in Zeile 22 der Anlage N)Staat › Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 52?
Zeile 50: verbleibender ausländischer Arbeitslohn Zeile 51: direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Anlage N-AUS pro Staat
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260046Die Einzelbeträge zur Ermittlung des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns wurden angegeben, die Summe dazu fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260067Auf mindestens einer Anlage N-AUS wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass getätigt. Bitte übertragen Sie die aufsummierten Beträge auf die Anlage N.
- FehlerPrüfregel 100260081Auf der Anlage N wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass getätigt, auf der / den Anlage(n) N-AUS wurden aber keine entsprechenden Arbeitslöhne angegeben.
- FehlerPrüfregel 100260047Die angegebene Summe des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns entspricht nicht der Summe aus dem verbleibenden ausländischen Arbeitslohn und dem direkt zuordenbaren Arbeitslohn im Ausland (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260048Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde. Die Summe des nach ATE steuerfrei zu stellenden Arbeitslohns wurde jedoch nicht eingetragen (Anlage N-AUS).
Zeile 52 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 52 |
| 2019–2022 | 65 |
| 2016–2018 | 64 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 52 der Anlage N-AUS ein?
Wohin wird der Betrag aus Zeile 52 übertragen?
Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Beträge eingetragen habe?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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