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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 58

Anlage N-AUS Zeile 58: Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn (nicht direkt zuordenbar)

Trage hier den Teil deiner Werbungskosten ein, der sich nicht direkt dem steuerfreien Arbeitslohn zuordnen lässt. Den Betrag teilst du im Verhältnis der steuerfreien zu den gesamten Einnahmen auf.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Werbungskosten, die dem steuerfreien Arbeitslohn nicht direkt zugeordnet werden können; diese sind im Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen aufzuteilenStaat › Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA / ATE / ZÜ– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 58?

In Zeile 58 trägst du Werbungskosten ein, die dem steuerfreien Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ nicht direkt zugeordnet werden können. Das sind zum Beispiel Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für Arbeitsmittel oder Berufsbekleidung.

Diese Kosten fallen für deine gesamte Tätigkeit an. Deshalb musst du sie im Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen aufteilen. Nur der auf die steuerfreien Einnahmen entfallende Anteil kommt in Zeile 58.

Direkt zuordenbare Werbungskosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten während der Auslandstätigkeit gehören dagegen in Zeile 57.

So füllst du die Zeile aus

Ermittle zuerst die Werbungskosten, die du nicht direkt dem steuerfreien Arbeitslohn zuordnen kannst. Ziehe davon steuerfreie Ersatzleistungen des Arbeitgebers ab, die auf diese Kosten entfallen.

Teile den verbleibenden Betrag im Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen auf. Trage nur den auf die steuerfreien Einnahmen entfallenden Anteil in Zeile 58 ein.

Die Summe aus Zeile 57 und Zeile 58 trägst du in Zeile 59 ein. Diese Summe überträgst du in die Anlage N. Die Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn mindern die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte. Sie dürfen deshalb nicht noch einmal von den Beträgen abgezogen werden, die aus den Zeilen 47, 52 und 62 der Anlage N-AUS in die Anlage N übertragen werden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260051Die Einzelbeträge zu den Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA / ATE / ZÜ wurden angegeben, aber die Summe dazu fehlt (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260052Die angegebene Summe der Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA / ATE / ZÜ entspricht nicht der Summe der zugehörigen Einzelbeträge (Anlage N-AUS).

Zeile 58 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202558
2019–202273
2016–201872

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 58 ein?

Werbungskosten, die dem steuerfreien Arbeitslohn nicht direkt zugeordnet werden können, zum Beispiel Beiträge zu Berufsverbänden oder Arbeitsmittel. Du teilst sie im Verhältnis der steuerfreien zu den gesamten Einnahmen auf und trägst nur den auf die steuerfreien Einnahmen entfallenden Anteil ein.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 57 und Zeile 58?

In Zeile 57 stehen Werbungskosten, die dem steuerfreien Arbeitslohn direkt zugeordnet werden können, etwa Fahrtkosten während der Auslandstätigkeit. In Zeile 58 stehen Werbungskosten, die nicht direkt zugeordnet werden können und deshalb aufgeteilt werden müssen.

Muss ich die Summe in Zeile 59 selbst bilden?

Ja. Die Summe aus Zeile 57 und Zeile 58 trägst du in Zeile 59 ein. Fehlt die Summe, obwohl Einzelbeträge angegeben sind, meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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