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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 49

Anlage N-AUS Zeile 49: Auslandsarbeitstage mit Besteuerungsrecht des anderen Staates

Hier trägst du die Arbeitstage ein, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat. Die Zahl stammt aus deinen eigenen Aufzeichnungen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hatStaat › Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns– Zahl ohne Nachkommastellen

Was gehört in Zeile 49?

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Staat“ und dient der Ermittlung des nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) steuerfreien Arbeitslohns. Du trägst hier die Anzahl der Arbeitstage ein, die auf die Tätigkeit im ATE-Staat entfallen.

Die Angabe ist eine Zahl ohne Nachkommastellen. Sie ist Teil einer Rechnung: Zusammen mit Zeile 48 (tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland) und dem verbleibenden Arbeitslohn aus Zeile 42 wird in Zeile 50 der verbleibende ausländische Arbeitslohn ermittelt.

Die Zeile gab es in früheren Jahren an anderer Stelle: 2016 bis 2018 war es Zeile 61, 2019 bis 2022 Zeile 62.

So füllst du die Zeile aus

Zähle die Tage, an denen du deine Tätigkeit im ausländischen Staat tatsächlich ausgeübt und dafür Arbeitslohn bezogen hast. Urlaubs- und Krankheitstage sowie Tage mit ganztägigem Arbeitszeitausgleich sind keine Arbeitstage. Wochenend- oder Feiertage zählen mit, wenn du an ihnen tatsächlich gearbeitet hast und dafür vergütet wurdest.

Die Zahl darf nicht größer sein als die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage in Zeile 48 und nicht größer als 365 (im Schaltjahr 366).

  • Zähle nur Tage mit tatsächlicher Tätigkeit im ATE-Staat.
  • Urlaub und Krankheit zählen nicht mit, weder hier noch in Zeile 48.
  • Die Zahl muss zu den tatsächlichen Arbeitstagen in Zeile 48 passen.

Häufige Fehler

Urlaubs- oder Krankheitstage werden als Arbeitstage gezählt. Dadurch wird der steuerfreie Anteil falsch berechnet.

ELSTER meldet einen Fehler, wenn die Auslandsarbeitstage höher sind als die tatsächlichen Arbeitstage in Zeile 48 oder 365 beziehungsweise 366 Tage übersteigen.

Ein Fehler erscheint auch, wenn du Angaben zur ATE-Ermittlung machst, aber in Zeile 5 nicht angibst, dass du steuerfreien Arbeitslohn nach dem ATE bezogen hast. Außerdem prüft ELSTER, ob der Betrag in Zeile 50 rechnerisch zu den Zeilen 42, 48 und 49 passt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260041Die Anzahl der Arbeitstage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, darf die zulässige Anzahl von 365 Tagen (im Schaltjahr 366 Tage) nicht überschreiten (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260079Die Anzahl der Arbeitstage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, ist größer als die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In-und Ausland (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260042Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn, zu den tatsächlichen Arbeitstagen und zu den Auslandsarbeitstagen gemacht (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260076Der bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).

Zeile 49 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202549
2019–202262
2016–201861

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 49 ein?

Die Anzahl der Arbeitstage, an denen du deine Tätigkeit im ATE-Staat tatsächlich ausgeübt hast. Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht mit.

Zählen Urlaubstage zu den Auslandsarbeitstagen?

Nein. Es zählen nur Tage, an denen du tatsächlich gearbeitet hast und dafür Arbeitslohn bezogen hast.

Warum meldet ELSTER einen Fehler zu Zeile 49?

Meist, weil die Zahl der Auslandsarbeitstage größer ist als die tatsächlichen Arbeitstage in Zeile 48 oder weil in Zeile 5 nicht angegeben ist, dass steuerfreier Arbeitslohn nach dem ATE bezogen wurde.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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