Anlage N-AUS Zeile 49: Auslandsarbeitstage mit Besteuerungsrecht des anderen Staates
Hier trägst du die Arbeitstage ein, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat. Die Zahl stammt aus deinen eigenen Aufzeichnungen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hatStaat › Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns | – | Zahl ohne Nachkommastellen |
Was gehört in Zeile 49?
So füllst du die Zeile aus
Zähle nur Tage mit tatsächlicher Tätigkeit im ATE-Staat. Urlaub und Krankheit zählen nicht mit, weder hier noch in Zeile 48. Die Zahl muss zu den tatsächlichen Arbeitstagen in Zeile 48 passen.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260041Die Anzahl der Arbeitstage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, darf die zulässige Anzahl von 365 Tagen (im Schaltjahr 366 Tage) nicht überschreiten (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260079Die Anzahl der Arbeitstage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, ist größer als die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In-und Ausland (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260042Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn, zu den tatsächlichen Arbeitstagen und zu den Auslandsarbeitstagen gemacht (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260076Der bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).
Zeile 49 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 49 |
| 2019–2022 | 62 |
| 2016–2018 | 61 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 49 ein?
Zählen Urlaubstage zu den Auslandsarbeitstagen?
Warum meldet ELSTER einen Fehler zu Zeile 49?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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