Anlage N-AUS Zeile 44: Arbeitstage mit Besteuerungsrecht des ausländischen Staates
Hier trägst du die Zahl der Arbeitstage ein, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat. Die Zahl stammt aus deiner eigenen Aufstellung der Arbeitstage.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hatStaat › Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns | – | Zahl ohne Nachkommastellen |
Was gehört in Zeile 44?
So ermittelst du die Zahl
Zähle nur Tage mit tatsächlicher Tätigkeit und Arbeitslohn. Zähle keine Krankheits-, Urlaubs- oder Ausgleichstage. Zähle Wochenend- und Feiertage nur bei tatsächlicher Arbeit und Vergütung (auch durch Zeitausgleich).
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260032Die Anzahl der Tage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, übersteigt die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260028Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260030Die Anzahl der Arbeitstage im Kalenderjahr, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, darf die zulässige Anzahl von 365 Tagen (im Schaltjahr 366 Tage) nicht überschreiten (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260031Bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns sind die tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland und die Anzahl der Tage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, gemeinsam anzugeben (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260034Der bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260033Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn oder zur Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland beziehungsweise zur Anzahl der Arbeitstage, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, gemacht (Anlage N-AUS).
Zeile 44 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 44 |
| 2016–2022 | 47 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 44 ein?
Zählen Urlaubs- und Krankheitstage als Arbeitstage?
Kann ich Zeile 44 ohne Zeile 43 ausfüllen?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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