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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 39

Anlage N-AUS Zeile 39: Direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland

Hier trägst du den Arbeitslohn ein, der direkt zu einer inländischen Tätigkeit gehört. Dazu gibst du eine Bezeichnung und den Betrag an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungStaat › abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland– Text
BetragStaat › abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 39?

In Zeile 39 erfasst du Arbeitslohn, der direkt einer inländischen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Das ist der Teil deines Arbeitslohns, der eindeutig auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit entfällt.

Beispiele sind Überstundenvergütungen oder Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die du für eine konkrete Arbeit in Deutschland erhalten hast.

Die Zeile steht im Abschnitt „Staat“ im Block „abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland“. Sie ist Teil der Berechnung des verbleibenden Arbeitslohns.

Arbeitslohn, der weder der inländischen noch der ausländischen Tätigkeit direkt zugeordnet werden kann, gehört nicht hierher. Er wird als verbleibender Arbeitslohn in Zeile 42 gesondert behandelt.

So füllst du die Zeile aus

Trage eine Bezeichnung ein, die erkennen lässt, um welchen Arbeitslohn es geht. Ergänzend gibst du den Betrag in Euro ohne Cent an. Der Betrag kann auch negativ sein.

Bezeichnung und Betrag gehören zusammen. Lässt du eines von beiden weg, meldet ELSTER einen Fehler.

Die Zeile ist mit den übrigen Angaben zum Arbeitslohn abzustimmen: Die Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns (Zeile 38) abzüglich der direkt zuzuordnenden Beträge in den Zeilen 39, 40 und 41 muss den verbleibenden Arbeitslohn in Zeile 42 ergeben.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Angaben vollständig und rechnerisch stimmig sind. Fehlt der verbleibende Arbeitslohn oder die Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns, kommt eine Fehlermeldung.

  • Bezeichnung oder Betrag fehlt.
  • Die Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns (Zeile 38) fehlt, obwohl ein direkt zuzuordnender Arbeitslohn angegeben wurde.
  • Der verbleibende Arbeitslohn (Zeile 42) fehlt.
  • Das rechnerische Ergebnis aus Zeile 38 abzüglich der Zeilen 39 bis 41 stimmt nicht mit Zeile 42 überein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260024Die Bezeichnung und der Betrag des direkt zuzuordnenden Arbeitslohns im Inland sind gemeinsam anzugeben (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260026Es wurden Angaben zur Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns beziehungsweise zum direkt zuzuordnenden Arbeitslohn im Inland oder zum direkt zuzuordnenden Arbeitslohn im Ausland gemacht. Der verbleibende Arbeitslohn fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260027Das rechnerische Ergebnis aus den Angaben zum in- und ausländischen Arbeitslohn abzüglich des direkt zuzuordnenden Arbeitslohns im Inland und des direkt zuzuordnenden Arbeitslohns im Ausland stimmt nicht mit der Angabe zum verbleibenden Arbeitslohn überein (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260077Zur Ermittlung des verbleibenden Arbeitslohns wurden Angaben zum direkt zuzuordnenden Arbeitslohn gemacht, der von der Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns abzuziehen ist. Bitte geben Sie auch die Summe des in- und ausländischem Arbeitslohns selbst an (Anlage N-AUS).

Zeile 39 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202539
2016–202242

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 39 ein?

Du trägst den Arbeitslohn ein, der direkt einer inländischen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dazu gibst du eine Bezeichnung und den Betrag in Euro ohne Cent an.

Muss ich in Zeile 39 immer etwas eintragen?

Nein. Nur wenn es Arbeitslohn gibt, der direkt der inländischen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dann sind Bezeichnung und Betrag gemeinsam anzugeben.

Was passiert, wenn die Angaben nicht zusammenpassen?

ELSTER meldet einen Fehler. Die Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns, der direkt zuzuordnende Arbeitslohn im In- und Ausland und der verbleibende Arbeitslohn müssen rechnerisch zusammenpassen.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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