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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 36

Anlage N-AUS Zeile 36: Nach ausländischem Recht steuerpflichtiger, in Deutschland steuerfreier Arbeitslohn

Trage hier Bezeichnung und Betrag des Arbeitslohns ein, der im Bruttoarbeitslohn enthalten ist und nach ausländischem Recht steuerpflichtig, nach deutschem Recht aber steuerfrei ist. Nach DBA oder ATE steuerfreier Arbeitslohn gehört nicht hierher.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungStaat › abzüglich darin enthaltener nach ausländischem Recht steuerpflichtiger und nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn– Text
BetragStaat › abzüglich darin enthaltener nach ausländischem Recht steuerpflichtiger und nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 36?

In Zeile 36 erfasst du Teile deines Arbeitslohns, die nach ausländischem Recht steuerpflichtig sind, nach deutschem Recht aber steuerfrei. Gemeint sind Unterschiede zwischen dem deutschen und dem ausländischen Steuerrecht, etwa wenn eine Leistung des Arbeitgebers in Deutschland nach einer Vorschrift des deutschen Einkommensteuergesetzes steuerfrei ist, im Tätigkeitsstaat aber besteuert wird.

Arbeitslohn, der nach einem Doppelbesteuerungsabkommen oder dem Auslandstätigkeitserlass steuerfrei ist, gehört ausdrücklich nicht in diese Zeile. Ihn ermittelst du in den Zeilen 43 bis 52.

Der Betrag wird von der Zwischensumme in Zeile 35 abgezogen. Zusammen mit Zeile 37 ergibt sich so die Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns in Zeile 38.

So füllst du die Zeile aus

Trage eine Bezeichnung ein, die die Art des Lohnbestandteils beschreibt, und daneben den Betrag in Euro ohne Cent. Bezeichnung und Betrag gehören zusammen. ELSTER meldet einen Fehler, wenn du nur eines von beiden angibst.

ELSTER prüft, ob Zeile 38 dem Bruttoarbeitslohn abzüglich Zeile 36 und zuzüglich Zeile 37 entspricht. Machst du hier Angaben, muss auch der Bruttoarbeitslohn in den Zeilen 32 bis 34 eingetragen sein.

  • Bezeichnung und Betrag immer zusammen eintragen.
  • Kein nach DBA oder ATE steuerfreier Arbeitslohn.
  • Summe in Zeile 38 mit den anderen Beträgen abgleichen.

Häufige Fehler

Ein Fehler ist, hier nach DBA oder ATE steuerfreien Auslandsarbeitslohn einzutragen. Er gehört nicht in Zeile 36, sondern wird über die Arbeitstage in den Zeilen 43 bis 47 (DBA) oder 48 bis 52 (ATE) ermittelt.

Oft fehlt die Bezeichnung oder der Betrag, oder die Summe in Zeile 38 passt nicht zu den übrigen Beträgen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260020Die Bezeichnung des im Arbeitslohn enthaltenen nach ausländischem Recht steuerpflichtigen und nach deutschem Recht steuerfreien Arbeitslohns und der Betrag sind gemeinsam anzugeben (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260023Die Summe des Bruttoarbeitslohns abzüglich des darin enthaltenen nach ausländischem Recht steuerpflichtigen und nach deutschem Recht steuerfreien Arbeitslohns zuzüglich des darin nicht enthaltenen nach ausländischem Recht steuerfreien und nach deutschem Recht steuerpflichtigen Arbeitslohns stimmt nicht mit der angegebenen Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns überein (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260022Es wurden Angaben zur Summe des Bruttoarbeitslohns beziehungsweise zum darin enthaltenen nach ausländischem Recht steuerpflichtigen und nach deutschem Recht steuerfreien Arbeitslohn oder zum darin nicht enthaltenen nach ausländischem Recht steuerfreien und nach deutschem Recht steuerpflichtigen Arbeitslohn gemacht. Die Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260063Zur Ermittlung der Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns wurden der im Bruttoarbeitslohn enthaltene nach ausländischem Recht steuerpflichtige und nach deutschem Recht steuerfreie Arbeitslohn und / oder der nicht enthaltene nach ausländischem Recht steuerfreie und nach deutschem Recht steuerpflichtige Arbeitslohn angegeben. Bitte geben Sie auch den Bruttoarbeitslohn selbst an (Anlage N-AUS).

Zeile 36 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202536
2016–202239

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 36 ein?

Bezeichnung und Betrag des Arbeitslohns, der im Bruttoarbeitslohn enthalten ist und nach ausländischem Recht steuerpflichtig, nach deutschem Recht aber steuerfrei ist.

Gehört der nach DBA steuerfreie Arbeitslohn in Zeile 36?

Nein. Die Zeile gilt ausdrücklich ohne nach DBA oder ATE steuerfreien Arbeitslohn. Diesen ermittelst du in den Zeilen 43 bis 52.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 36?

Meist fehlt die Bezeichnung oder der Betrag, oder die Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns in Zeile 38 passt nicht zu den übrigen Angaben.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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