Anlage N-AUS Zeile 47: Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn
Hier trägst du die Summe aus dem verbleibenden ausländischen Arbeitslohn und dem direkt zuordenbaren Arbeitslohn im Ausland ein. Der Betrag wird in die Anlage N übertragen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn (Summe der Zeilen 45 und 46; Betrag übertragen in Zeile 21 der Anlage N)Staat › Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 47?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 45: verbleibender ausländischer Arbeitslohn Zeile 46: direkt zuordenbarer Arbeitslohn im Ausland Summe: Zeile 45 + Zeile 46 = Zeile 47
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260037Die Einzelbeträge zur Ermittlung des nach DBA steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns wurden angegeben, die Summe dazu fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260066Auf mindestens einer Anlage N-AUS wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA getätigt. Bitte übertragen Sie die aufsummierten Beträge auf die Anlage N.
- FehlerPrüfregel 100260059Die Summe aller steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslöhne nach DBA laut Anlage(n) N-AUS stimmt nicht mit dem auf der Anlage N angegebenen Betrag überein.
- FehlerPrüfregel 100260038Die angegebene Summe des nach DBA steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns entspricht nicht der Summe aus dem verbleibenden ausländischen Arbeitslohn und dem direkt zuordenbaren Arbeitslohn im Ausland (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260028Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260084Auf der Anlage N wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen getätigt, auf der / den Anlage(n) N-AUS wurden aber keine entsprechenden Arbeitslöhne angegeben.
- FehlerPrüfregel 100260039Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber weder die Summe des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns noch die Höhe des steuerfreien Arbeitslohns nach DBA in Sonderfällen eingetragen (Anlage N-AUS).
Zeile 47 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 47 |
| 2016–2022 | 50 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 47 ein?
Wo wird der Betrag aus Zeile 47 eingetragen?
Was passiert, wenn die Summe in Zeile 47 nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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