Anlage N-AUS Zeile 57: Werbungskosten direkt zum steuerfreien Arbeitslohn
Trage hier Werbungskosten ein, die du dem steuerfreien Arbeitslohn direkt zuordnen kannst, zum Beispiel Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand während der Auslandstätigkeit.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Werbungskosten, die dem steuerfreien Arbeitslohn direkt zugeordnet werden könnenStaat › Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA / ATE / ZÜ | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 57?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260051Die Einzelbeträge zu den Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA / ATE / ZÜ wurden angegeben, aber die Summe dazu fehlt (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260052Die angegebene Summe der Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA / ATE / ZÜ entspricht nicht der Summe der zugehörigen Einzelbeträge (Anlage N-AUS).
Zeile 57 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 57 |
| 2019–2022 | 72 |
| 2016–2018 | 71 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 57 ein?
Wo stand die Zeile 57 in früheren Jahren?
Was mache ich mit Werbungskosten, die ich nicht direkt zuordnen kann?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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