Anlage N-AUS Zeile 5: Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
Wähle aus, auf welcher Grundlage du im Jahr 2025 steuerfreien Arbeitslohn bezogen hast: Doppelbesteuerungsabkommen, Auslandstätigkeitserlass oder sonstiges zwischenstaatliches Übereinkommen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Im Kalenderjahr 2025 habe ich steuerfreien Arbeitslohn bezogenStaat › Allgemeine Angaben | – | Auswahl
|
Was gehört in Zeile 5?
So füllst du die Zeile aus
1 = nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) 2 = nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) 3 = aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ)
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260002Bitte machen Sie einen Eintrag auf welcher Grundlage der steuerfreie Arbeitslohn bezogen wurde (DBA, ATE oder ZÜ) (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260015Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber nicht angegeben in welchem Rahmen die Tätigkeit erfolgte (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260028Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260048Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde. Die Summe des nach ATE steuerfrei zu stellenden Arbeitslohns wurde jedoch nicht eingetragen (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260057Es wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260050Sofern im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde, muss auch die Höhe des Arbeitslohns, für den die Steuerbefreiung gewährt wird, eingegeben werden (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260010Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde. Es wurde aber weder der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers noch die Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers eingetragen (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260049Es wurden Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260039Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber weder die Summe des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns noch die Höhe des steuerfreien Arbeitslohns nach DBA in Sonderfällen eingetragen (Anlage N-AUS).
Dazu kommen 3 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 5 ein?
Wann muss ich Zeile 5 ausfüllen?
Was passiert, wenn ich Zeile 5 leer lasse?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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