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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 5

Anlage N-AUS Zeile 5: Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ

Wähle aus, auf welcher Grundlage du im Jahr 2025 steuerfreien Arbeitslohn bezogen hast: Doppelbesteuerungsabkommen, Auslandstätigkeitserlass oder sonstiges zwischenstaatliches Übereinkommen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Im Kalenderjahr 2025 habe ich steuerfreien Arbeitslohn bezogenStaat › Allgemeine Angaben– Auswahl
  • 1 = nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • 2 = nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE)
  • 3 = aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ)

Was gehört in Zeile 5?

In Zeile 5 der Anlage N-AUS gibst du an, ob und auf welcher Grundlage du im Kalenderjahr 2025 steuerfreien Arbeitslohn bezogen hast. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Staat“ und trägt die amtliche Bezeichnung „Im Kalenderjahr 2025 habe ich steuerfreien Arbeitslohn bezogen“.

Du hast drei Auswahlmöglichkeiten: 1 = nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), 2 = nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE), 3 = aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ).

So füllst du die Zeile aus

Wähle die Nummer aus, die zu deinem Fall passt. Hast du steuerfreien Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen erhalten, trägst du die 1 ein. Beruht die Steuerfreiheit auf dem Auslandstätigkeitserlass, wählst du die 2. Grundlage eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens ist die 3.

Die Angabe in Zeile 5 ist die Voraussetzung dafür, dass du die weiteren Zeilen zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns ausfüllen kannst. Je nach Auswahl musst du zusätzliche Angaben machen: Bei DBA zum Beispiel die Summe des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns oder die Höhe des steuerfreien Arbeitslohns in Sonderfällen. Bei ATE sind der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers und die Art des begünstigten Vorhabens anzugeben. Bei ZÜ musst du die Höhe des Arbeitslohns eintragen, für den die Steuerbefreiung gewährt wird.

  • 1 = nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • 2 = nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE)
  • 3 = aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ)

Häufige Fehler

ELSTER weist Fehler aus, wenn du die Zeile 5 nicht ausfüllst, obwohl du steuerfreien Arbeitslohn bezogen hast. Ebenso gibt es Fehler, wenn du Angaben zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns machst, aber die Zeile 5 leer lässt.

Achte darauf, dass die gewählte Nummer zu den weiteren Angaben passt. Bei DBA musst du zusätzlich angeben, in welchem Rahmen die Tätigkeit erfolgte. Bei ATE müssen Wirtschaftszweig und Art des begünstigten Vorhabens eingetragen werden. Bei ZÜ ist die Höhe des Arbeitslohns anzugeben.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260002Bitte machen Sie einen Eintrag auf welcher Grundlage der steuerfreie Arbeitslohn bezogen wurde (DBA, ATE oder ZÜ) (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260015Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber nicht angegeben in welchem Rahmen die Tätigkeit erfolgte (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260028Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260048Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde. Die Summe des nach ATE steuerfrei zu stellenden Arbeitslohns wurde jedoch nicht eingetragen (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260057Es wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260050Sofern im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde, muss auch die Höhe des Arbeitslohns, für den die Steuerbefreiung gewährt wird, eingegeben werden (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260010Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde. Es wurde aber weder der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers noch die Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers eingetragen (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260049Es wurden Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260039Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber weder die Summe des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns noch die Höhe des steuerfreien Arbeitslohns nach DBA in Sonderfällen eingetragen (Anlage N-AUS).

Dazu kommen 3 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 5 ein?

Wähle die Nummer aus, die angibt, auf welcher Grundlage du steuerfreien Arbeitslohn bezogen hast: 1 für DBA, 2 für ATE, 3 für ZÜ.

Wann muss ich Zeile 5 ausfüllen?

Immer, wenn du im Kalenderjahr 2025 steuerfreien Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, dem Auslandstätigkeitserlass oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen erhalten hast.

Was passiert, wenn ich Zeile 5 leer lasse?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du steuerfreien Arbeitslohn bezogen hast, aber keine Angabe zur Grundlage machst. Auch wenn du andere Zeilen zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns ausfüllst, musst du Zeile 5 ausfüllen.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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