Zum Inhalt springen
Anlage N-AUS 2025 · Zeile 50

Anlage N-AUS Zeile 50: Nach ATE steuerfreier ausländischer Arbeitslohn (anteilig)

Trage hier den Teil deines verbleibenden Arbeitslohns ein, der rechnerisch auf die Auslandstage entfällt. Der Betrag ergibt sich aus Zeile 42 mal Zeile 49 geteilt durch Zeile 48.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
verbleibender Arbeitslohn (Zeile 42) x Auslandsarbeitstage (Zeile 49) / tatsächliche Arbeitstage (Zeile 48) = verbleibender ausländischer ArbeitslohnStaat › Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 50?

In Zeile 50 trägst du den verbleibenden ausländischen Arbeitslohn ein, der nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) steuerfrei gestellt werden soll. Der Betrag ist das Ergebnis der Formel: verbleibender Arbeitslohn (Zeile 42) mal Auslandsarbeitstage (Zeile 49) geteilt durch tatsächliche Arbeitstage (Zeile 48).

Die Zeile gehört zum Block „Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns“. Sie betrifft nur Fälle, in denen du im Veranlagungszeitraum steuerfreien Arbeitslohn nach ATE bezogen hast. Das musst du im Formular an der dafür vorgesehenen Stelle angeben.

So füllst du die Zeile aus

Du trägst den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negatives Ergebnis ist möglich und laut amtlicher Vorgabe zulässig.

ELSTER prüft, ob der eingetragene Betrag dem rechnerischen Ergebnis aus Zeile 42, Zeile 49 und Zeile 48 entspricht. Weicht dein Wert ab, erscheint eine Fehlermeldung. Rechne deshalb genau nach und runde erst am Ende.

  • Zeile 42: Verbleibender Arbeitslohn
  • Zeile 48: Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland
  • Zeile 49: Davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat
  • Zeile 51: Direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40
  • Zeile 52: Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn (Summe der Zeilen 50 und 51)

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns machst, aber nicht angegeben hast, dass du im Veranlagungszeitraum steuerfreien Arbeitslohn nach ATE bezogen hast.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du den verbleibenden ausländischen Arbeitslohn einträgst, aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn, zu den tatsächlichen Arbeitstagen und zu den Auslandsarbeitstagen machst.

Die Summe in Zeile 52 muss der Summe aus Zeile 50 und Zeile 51 entsprechen. Fehlt die Summe oder stimmt sie nicht, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260046Die Einzelbeträge zur Ermittlung des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns wurden angegeben, die Summe dazu fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260047Die angegebene Summe des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns entspricht nicht der Summe aus dem verbleibenden ausländischen Arbeitslohn und dem direkt zuordenbaren Arbeitslohn im Ausland (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260042Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn, zu den tatsächlichen Arbeitstagen und zu den Auslandsarbeitstagen gemacht (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260076Der bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).

Zeile 50 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202550
2019–202263
2016–201862

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 50 ein?

Den verbleibenden ausländischen Arbeitslohn, der nach dem Auslandstätigkeitserlass steuerfrei gestellt werden soll. Er ergibt sich aus Zeile 42 mal Zeile 49 geteilt durch Zeile 48.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 50?

Meist stimmt der eingetragene Betrag nicht mit dem rechnerischen Ergebnis aus Zeile 42, 48 und 49 überein. Prüfe außerdem, ob du angegeben hast, dass du steuerfreien Arbeitslohn nach ATE bezogen hast.

Kann der Betrag in Zeile 50 negativ sein?

Ja, laut amtlicher Vorgabe ist auch ein negativer Betrag möglich. Trage ihn in Euro ohne Cent ein.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.