Anlage N-AUS Zeile 50: Nach ATE steuerfreier ausländischer Arbeitslohn (anteilig)
Trage hier den Teil deines verbleibenden Arbeitslohns ein, der rechnerisch auf die Auslandstage entfällt. Der Betrag ergibt sich aus Zeile 42 mal Zeile 49 geteilt durch Zeile 48.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| verbleibender Arbeitslohn (Zeile 42) x Auslandsarbeitstage (Zeile 49) / tatsächliche Arbeitstage (Zeile 48) = verbleibender ausländischer ArbeitslohnStaat › Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 50?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 42: Verbleibender Arbeitslohn Zeile 48: Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland Zeile 49: Davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat Zeile 51: Direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40 Zeile 52: Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn (Summe der Zeilen 50 und 51)
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260046Die Einzelbeträge zur Ermittlung des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns wurden angegeben, die Summe dazu fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260047Die angegebene Summe des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns entspricht nicht der Summe aus dem verbleibenden ausländischen Arbeitslohn und dem direkt zuordenbaren Arbeitslohn im Ausland (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260042Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn, zu den tatsächlichen Arbeitstagen und zu den Auslandsarbeitstagen gemacht (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260076Der bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).
Zeile 50 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 50 |
| 2019–2022 | 63 |
| 2016–2018 | 62 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 50 ein?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 50?
Kann der Betrag in Zeile 50 negativ sein?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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