Anlage KAP Zeile 20: Gewinne aus Aktienveräußerungen in Zeilen 18 und 19
Trage hier die Summe der Gewinne aus der Veräußerung von Aktien ein, die in den Zeilen 18 und 19 enthalten sind. Der Betrag gehört zur Kennzahl 232.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStGKapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben | 232 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 20?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192029Bei den Kapitalerträgen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus Aktienveräußerungen angegeben, die zugehörigen Kapitalerträge wurden jedoch nicht erklärt.
- FehlerPrüfregel 101900007Die erklärten in- und ausländischen Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (ohne darin enthaltene Verluste), sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen.
Zeile 20 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2020–2025 | 20 |
| 2016–2019 | 16 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 20 ein?
Wo stehen die Gewinne aus Aktienveräußerungen in der Anlage KAP?
Muss ich Zeile 20 ausfüllen, wenn ich nur Verluste aus Aktienveräußerungen habe?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
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