Anlage KAP Zeile 53: Ausländische Steuern zu Einkünften einer Familienstiftung
Hier trägst du die ausländische Steuer ein, die auf die Einkünfte der ausländischen Familienstiftung aus Zeile 52 entfällt und angerechnet werden soll.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Anzurechnende ausländische Steuern (zu Zeile 52)Familienstiftungen nach § 15 AStG | 208 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 53?
Zusammenspiel mit Zeile 52
Häufige Fehler
Einkünfte in Zeile 52 fehlen, obwohl in Zeile 53 eine Steuer steht. Die Steuer gehört zu einer anderen Stiftung oder einem anderen Sachverhalt. Es wurde eine Steuer eingetragen, die nicht festgestellt ist.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101900005Es wurden anzurechnende ausländische Steuern laut Feststellung zu Einkünften einer ausländischen Familienstiftung, die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen angegeben. Die Einkünfte selbst wurden jedoch nicht angegeben.
Zeile 53 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 53 |
| 2022–2023 | 51 |
| 2020–2021 | 48 |
| 2016–2019 | 59 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 53 ein?
Muss ich Zeile 52 ausfüllen, wenn ich Zeile 53 nutze?
Wo stand Zeile 53 in früheren Jahren?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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