Zum Inhalt springen
Anlage KAP 2025 · Zeile 53

Anlage KAP Zeile 53: Ausländische Steuern zu Einkünften einer Familienstiftung

Hier trägst du die ausländische Steuer ein, die auf die Einkünfte der ausländischen Familienstiftung aus Zeile 52 entfällt und angerechnet werden soll.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anzurechnende ausländische Steuern (zu Zeile 52)Familienstiftungen nach § 15 AStG208 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 53?

Zeile 53 betrifft nur ausländische Familienstiftungen nach § 15 AStG, deren Einkünfte nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Diese Einkünfte selbst stehen in Zeile 52. In Zeile 53 trägst du die ausländische Steuer ein, die auf genau diese Einkünfte entfällt und angerechnet werden soll.

Die Angaben stammen aus der Feststellung zu den Einkünften der ausländischen Familienstiftung. Ohne diese Feststellung kannst du die Zeile nicht sinnvoll ausfüllen.

Zusammenspiel mit Zeile 52

Zeile 53 ist eine Ergänzung zu Zeile 52. ELSTER prüft, ob beides zusammenpasst: Gibst du in Zeile 53 eine anzurechnende ausländische Steuer an, muss in Zeile 52 auch der dazugehörige Betrag der Einkünfte stehen.

Fehlt der Betrag in Zeile 52, meldet ELSTER einen Fehler und du kannst die Erklärung nicht absenden. Trage also zuerst die Einkünfte ein und danach die darauf entfallende ausländische Steuer.

Häufige Fehler

Verwechsle Zeile 53 nicht mit den Zeilen für ausländische Steuern auf normale Kapitalerträge. Zeile 53 gilt nur für die ausländische Familienstiftung nach § 15 AStG.

  • Einkünfte in Zeile 52 fehlen, obwohl in Zeile 53 eine Steuer steht.
  • Die Steuer gehört zu einer anderen Stiftung oder einem anderen Sachverhalt.
  • Es wurde eine Steuer eingetragen, die nicht festgestellt ist.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101900005Es wurden anzurechnende ausländische Steuern laut Feststellung zu Einkünften einer ausländischen Familienstiftung, die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen angegeben. Die Einkünfte selbst wurden jedoch nicht angegeben.

Zeile 53 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202553
2022–202351
2020–202148
2016–201959

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 53 ein?

Die ausländische Steuer, die auf die Einkünfte der ausländischen Familienstiftung aus Zeile 52 entfällt und angerechnet werden soll. Der Betrag ergibt sich aus der Feststellung.

Muss ich Zeile 52 ausfüllen, wenn ich Zeile 53 nutze?

Ja. ELSTER meldet einen Fehler, wenn du in Zeile 53 eine anzurechnende ausländische Steuer angibst, aber die zugehörigen Einkünfte in Zeile 52 fehlen.

Wo stand Zeile 53 in früheren Jahren?

2016 bis 2019 war es Zeile 59, 2020 bis 2021 Zeile 48 und 2022 bis 2023 Zeile 51. Seit 2024 ist es Zeile 53.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.