Zum Inhalt springen
Anlage KAP 2025 · Zeile 8

Anlage KAP Zeile 8: In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen

Trage hier die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien ein, die in den Kapitalerträgen der Zeile 7 mit Steuerabzug enthalten sind. Die Beträge stehen in der Steuerbescheinigung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus AktienveräußerungenKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › Beträge laut Steuerbescheinigung(en)212 Betrag in Euro ohne Cent
In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus AktienveräußerungenKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung)222 Betrag in Euro ohne Cent
Erläuterungen zum korrigierten BetragKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung)– Text

Was gehört in Zeile 8?

In Zeile 8 trägst du die Gewinne aus der Veräußerung von Aktien ein, die bereits in den Kapitalerträgen der Zeile 7 enthalten sind. Die Zeile trennt diese Gewinne von den übrigen Kapitalerträgen, weil für Aktienveräußerungen besondere Regeln zur Verlustverrechnung gelten.

Die Beträge stammen aus der Steuerbescheinigung deiner Bank. Dort ist ausgewiesen, welche Teile der Kapitalerträge auf Aktiengewinne entfallen. Nur diese Gewinne gehören in Zeile 8, nicht der gesamte Betrag der Zeile 7.

Beträge laut Bescheinigung und korrigierte Beträge

Für die Beträge laut Steuerbescheinigung gibt es die Kennzahl 212. Für korrigierte Beträge, die von der Steuerbescheinigung abweichen, gibt es die Kennzahl 222. Korrigierte Beträge gehören zum Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts in Zeile 5. Ein Beispiel aus der Anleitung: Die Bank hat bei einem Aktienverkauf Transaktionskosten nicht berücksichtigt. Dann ziehst du diese Kosten vom Betrag der Steuerbescheinigung ab und trägst das Ergebnis in der rechten Spalte ein.

Wenn du einen korrigierten Betrag einträgst, musst du im Feld „Erläuterungen zum korrigierten Betrag“ erklären, wie die Abweichung zustande kommt. Ohne korrigierten Betrag darfst du dort nichts eintragen.

  • Kennzahl 212: Gewinne aus Aktienveräußerungen laut Steuerbescheinigung.
  • Kennzahl 222: korrigierte Gewinne aus Aktienveräußerungen, wenn du von der Bescheinigung abweichst.
  • Erläuterungen: nur zusammen mit einem korrigierten Betrag ausfüllen.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn die Kapitalerträge in Zeile 7 kleiner sind als die darin enthaltenen Aktiengewinne. Das ist nur ein Hinweis, kein Fehler. Prüfe trotzdem, ob du die Beträge richtig zugeordnet hast.

Ein Fehler entsteht, wenn du Aktiengewinne einträgst, aber die zugehörigen Kapitalerträge in Zeile 7 fehlen. Trage zuerst die Kapitalerträge ein und danach die darin enthaltenen Aktiengewinne.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du einen korrigierten Betrag einträgst, ohne die Beträge laut Steuerbescheinigung anzugeben. Beide Angaben gehören zusammen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 192004Die bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, angegebenen Kapitalerträge sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen.
  • HinweisPrüfregel 192007Die bei den korrigierten Beträgen zu den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, angegebenen Kapitalerträge sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen.
  • FehlerPrüfregel 192003Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus Aktienveräußerungen eingegeben, die zugehörigen Kapitalerträge fehlen jedoch.
  • FehlerPrüfregel 192043Bitte tragen Sie ausschließlich dann Erläuterungen ein, wenn Sie auch einen korrigierten, von der Steuerbescheinigung abweichenden Betrag für Gewinne aus Aktienveräußerungen eingegeben haben.
  • FehlerPrüfregel 192006Bei den korrigierten Beträgen zu den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus Aktienveräußerungen eingegeben, die zugehörigen Kapitalerträge wurden jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 192024Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden korrigierte Beträge zu den Gewinnen aus Aktienveräußerungen angegeben, die zugehörigen Beträge laut Steuerbescheinigung(en) wurden jedoch nicht erklärt.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 8 ein?

Die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die in den Kapitalerträgen der Zeile 7 enthalten sind. Die Beträge findest du in der Steuerbescheinigung deiner Bank.

Wann muss ich einen korrigierten Betrag in Zeile 8 angeben?

Nur wenn du den Steuereinbehalt überprüfen lässt (Zeile 5) und der Betrag in der Steuerbescheinigung nicht stimmt, zum Beispiel weil die Bank Transaktionskosten nicht berücksichtigt hat. Dann trägst du den korrigierten Betrag ein und erklärst im Feld für Erläuterungen, wie die Abweichung zustande kommt.

Warum meldet ELSTER einen Hinweis, obwohl ich alles eingetragen habe?

ELSTER weist darauf hin, wenn die Kapitalerträge in Zeile 7 kleiner sind als die darin enthaltenen Aktiengewinne. Das ist nur ein Hinweis, kein Fehler. Prüfe, ob die Beträge richtig zugeordnet sind.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.