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Anlage KAP 2025 · Zeile 35

Anlage KAP Zeile 35: Kapitalerträge mit ermäßigter Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG

Trage hier die Kapitalerträge ein, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG gilt. Die Beträge stammen aus anderen Zeilen der Anlage KAP oder der Anlage KAP-BET.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In den Zeilen 7, 18, 19, 26, 26a und / oder 52 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 8, 16 und / oder 21 der Anlage KAP-BET enthaltene ErträgeKapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist265 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 35?

In Zeile 35 trägst du Kapitalerträge ein, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist. Das sind außerordentliche Einkünfte, die einem begünstigten Steuersatz unterliegen.

Die Beträge stammen aus den Zeilen 7, 18, 19, 26, 26a und/oder 52 der Anlage KAP sowie aus den Zeilen 8, 16 und/oder 21 der Anlage KAP-BET. Du überträgst also Summen, die du bereits an anderer Stelle erklärt hast.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 265.

Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG kommt nur in Betracht, wenn du gleichzeitig einen Antrag auf Günstigerprüfung stellst und sämtliche im Kalenderjahr zugeflossenen Kapitalerträge in der Anlage KAP erklärst. Ohne diesen Antrag ist die Angabe in Zeile 35 nicht wirksam.

Achte darauf, dass die Beträge, die du hier einträgst, auch in den genannten Zeilen der Anlage KAP oder KAP-BET enthalten sind. Es handelt sich nicht um zusätzliche Erträge, sondern um eine Zusammenfassung für die ermäßigte Besteuerung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 101900031Es wurden Kapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Absatz 1 anzuwenden ist, angegeben. Die ermäßigte Besteuerung kommt nur in Betracht, wenn Sie gleichzeitig einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen und sämtliche im Kalenderjahr zugeflossenen Kapitalerträge erklären (Anlage KAP ).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 35 ein?

Trage die Summe der Kapitalerträge ein, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG gilt. Diese Beträge müssen in den Zeilen 7, 18, 19, 26, 26a und/oder 52 der Anlage KAP oder in den Zeilen 8, 16 und/oder 21 der Anlage KAP-BET enthalten sein.

Muss ich für Zeile 35 die Günstigerprüfung beantragen?

Ja, die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG kommt nur in Betracht, wenn du gleichzeitig die Günstigerprüfung beantragst und alle Kapitalerträge des Jahres in der Anlage KAP erklärst.

Woher kommen die Beträge für Zeile 35?

Die Beträge stammen aus anderen Zeilen der Anlage KAP oder der Anlage KAP-BET, in denen du deine Kapitalerträge bereits angegeben hast. Du fasst sie hier nur für die ermäßigte Besteuerung zusammen.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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