Anlage KAP Zeile 35: Kapitalerträge mit ermäßigter Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG
Trage hier die Kapitalerträge ein, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG gilt. Die Beträge stammen aus anderen Zeilen der Anlage KAP oder der Anlage KAP-BET.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| In den Zeilen 7, 18, 19, 26, 26a und / oder 52 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 8, 16 und / oder 21 der Anlage KAP-BET enthaltene ErträgeKapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist | 265 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 35?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
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- HinweisPrüfregel 101900031Es wurden Kapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Absatz 1 anzuwenden ist, angegeben. Die ermäßigte Besteuerung kommt nur in Betracht, wenn Sie gleichzeitig einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen und sämtliche im Kalenderjahr zugeflossenen Kapitalerträge erklären (Anlage KAP ).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 35 ein?
Muss ich für Zeile 35 die Günstigerprüfung beantragen?
Woher kommen die Beträge für Zeile 35?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
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