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Anlage KAP 2025 · Zeile 27a

Anlage KAP Zeile 27a: Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 6 AStG

Hier trägst du die Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 6 AStG ein. Der Betrag mindert den in Zeile 27 erklärten Hinzurechnungsbetrag.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 6 AStG (ggf. der Hinzurechnungsbeträge)664 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 27a?

In Zeile 27a trägst du die Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 6 AStG ein. Die Minderung bezieht sich auf den Hinzurechnungsbetrag, den du in Zeile 27 erklärst.

Die Minderung nach § 10 Abs. 6 AStG verhindert eine doppelte Besteuerung. Führen die hinzugerechneten Einkünfte bei dir zugleich zu Investmenterträgen, zum Beispiel zu Vorabpauschalen aus Investmentfonds oder zu ausschüttungsgleichen Erträgen aus Spezial-Investmentfonds, wird der Hinzurechnungsbetrag um diese Erträge gemindert.

Die Minderung nach § 10 Abs. 6 AStG setzt voraus, dass ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG vorliegt. Ohne einen solchen Betrag in Zeile 27 darfst du hier keine Minderung eintragen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 664.

Der Betrag muss sich auf den Hinzurechnungsbetrag in Zeile 27 beziehen. Die Minderung darf den dort angegebenen Betrag nicht übersteigen.

ELSTER prüft, ob ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG angegeben wurde. Fehlt dieser oder ist die Minderung höher als der Hinzurechnungsbetrag, meldet das Programm einen Fehler.

  • Zeile 27: Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG (ggf. Summe der Hinzurechnungsbeträge)
  • Zeile 27a: Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 6 AStG (ggf. der Hinzurechnungsbeträge)
  • Kennzahl 664

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, die Minderung einzutragen, ohne in Zeile 27 einen Hinzurechnungsbetrag anzugeben. ELSTER meldet einen Fehler, weil die Angabe zum Hinzurechnungsbetrag fehlt.

Ein weiterer Fehler ist eine Minderung, die den in Zeile 27 angegebenen Hinzurechnungsbetrag übersteigt. Auch das beanstandet ELSTER.

Prüfe vor dem Absenden, ob der Betrag in Zeile 27 eingetragen ist und ob die Minderung in Zeile 27a diesen Betrag nicht übersteigt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101900032Es wurde eine Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Absatz 6 AStG erklärt. Es fehlt jedoch die Angabe zum Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG oder der Minderungsbetrag übersteigt den angegebenen Hinzurechnungsbetrag.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 27a ein?

Trage die Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 6 AStG ein. Der Betrag mindert den Hinzurechnungsbetrag, den du in Zeile 27 erklärst.

Muss ich Zeile 27a ausfüllen?

Nur wenn die hinzugerechneten Einkünfte bei dir auch zu Erträgen aus Investmentfonds oder Spezial-Investmentfonds geführt haben. Ohne einen Hinzurechnungsbetrag in Zeile 27 darfst du hier nichts eintragen.

Was passiert, wenn die Minderung höher ist als der Hinzurechnungsbetrag?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Die Minderung darf den in Zeile 27 angegebenen Hinzurechnungsbetrag nicht übersteigen.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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