Anlage KAP Zeile 19: Ausländische Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug
In Zeile 19 trägst du ausländische Kapitalerträge ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Ausgenommen sind Beträge laut den Zeilen 26a und 52.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Ausländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 26a und 52)Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben | 234 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 19?
So füllst du die Zeile aus
Zinsen und Dividenden von ausländischen Banken oder Schuldnern Stillhalterprämien, soweit kein inländischer Steuerabzug erfolgte Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (Anschaffung nach dem 31.12.2008) Nicht: Beträge laut Zeile 26a und Zeile 52 Nicht: Investmenterträge, diese gehören in die Anlage KAP-INV
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192029Bei den Kapitalerträgen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus Aktienveräußerungen angegeben, die zugehörigen Kapitalerträge wurden jedoch nicht erklärt.
- FehlerPrüfregel 192033Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (Anlage KAP beziehungsweise KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 192032Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zu den Kapitalerträgen auf den Anlagen KAP, KAP-BET und / oder KAP-INV getätigt.
- FehlerPrüfregel 192028Bei den Kapitalerträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne / Verluste aus der Veräußerung von Aktien angegeben, die zugehörigen Kapitalerträge wurden jedoch nicht erklärt.
- FehlerPrüfregel 101900007Die erklärten in- und ausländischen Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (ohne darin enthaltene Verluste), sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen.
Zeile 19 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2020–2025 | 19 |
| 2016–2019 | 15 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 19 ein?
Gehören Erträge aus Investmentfonds in Zeile 19?
Kann ich in Zeile 19 einen negativen Betrag eintragen?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
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