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Anlage KAP 2025 · Zeile 19

Anlage KAP Zeile 19: Ausländische Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug

In Zeile 19 trägst du ausländische Kapitalerträge ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Ausgenommen sind Beträge laut den Zeilen 26a und 52.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ausländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 26a und 52)Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben234 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 19?

Die amtliche Bezeichnung lautet „Ausländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 26a und 52)“. Beträge laut Zeile 26a (Prozess- und Verzugszinsen) und Zeile 52 (Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung) gehören nicht hierher.

Hierher gehören vor allem Erträge bei ausländischen Kreditinstituten, zum Beispiel Zinsen und Dividenden ausländischer Schuldner, soweit sie nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Auch Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden, fallen darunter.

Investmenterträge gehören nicht in Zeile 19. Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungen von Fondsanteilen ohne inländischen Steuerabzug, etwa bei einem ausländischen Depot, trägst du in die Anlage KAP-INV ein. Liegen die Fondsanteile in einem inländischen Depot, hat die Bank die Steuer einbehalten, und die Erträge stehen in der Steuerbescheinigung.

So füllst du die Zeile aus

Die Eingabe ist ein Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ.

Die laufenden ausländischen Kapitalerträge trägst du ohne Abzug der ausländischen Quellensteuer ein. Ein Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Veräußerungstatbestände trägst du zusätzlich in die Zeilen 20, 22 und 23 ein: Zeile 20 für Gewinne aus Aktienveräußerungen, Zeile 22 für Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien, Zeile 23 für Verluste aus der Veräußerung von Aktien.

  • Zinsen und Dividenden von ausländischen Banken oder Schuldnern
  • Stillhalterprämien, soweit kein inländischer Steuerabzug erfolgte
  • Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (Anschaffung nach dem 31.12.2008)
  • Nicht: Beträge laut Zeile 26a und Zeile 52
  • Nicht: Investmenterträge, diese gehören in die Anlage KAP-INV

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Gewinne oder Verluste aus Aktienveräußerungen angibst, die zugehörigen Kapitalerträge in Zeile 18 oder 19 aber nicht erklärst.

Ein Fehler entsteht auch, wenn du ausländische Steuern angibst, aber keine Kapitalerträge.

Erträgnisaufstellungen der ausländischen Bank reichst du nur ein, wenn das Finanzamt sie anfordert.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 192029Bei den Kapitalerträgen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus Aktienveräußerungen angegeben, die zugehörigen Kapitalerträge wurden jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 192033Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (Anlage KAP beziehungsweise KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 192032Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zu den Kapitalerträgen auf den Anlagen KAP, KAP-BET und / oder KAP-INV getätigt.
  • FehlerPrüfregel 192028Bei den Kapitalerträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne / Verluste aus der Veräußerung von Aktien angegeben, die zugehörigen Kapitalerträge wurden jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 101900007Die erklärten in- und ausländischen Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (ohne darin enthaltene Verluste), sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen.

Zeile 19 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202519
2016–201915

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 19 ein?

Ausländische Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, zum Beispiel Zinsen und Dividenden bei einer ausländischen Bank. Ausgenommen sind Beträge laut den Zeilen 26a und 52 sowie Investmenterträge.

Gehören Erträge aus Investmentfonds in Zeile 19?

Nein. Investmenterträge ohne inländischen Steuerabzug trägst du in die Anlage KAP-INV ein. Bei Fonds in einem inländischen Depot hat die Bank die Steuer einbehalten, die Werte stehen in der Steuerbescheinigung.

Kann ich in Zeile 19 einen negativen Betrag eintragen?

Ja, die amtliche Eingabe erlaubt auch negative Beträge. Verluste werden zusätzlich in den Zeilen 22 oder 23 ausgewiesen.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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