Anlage KAP Zeile 7: Kapitalerträge mit inländischem Steuerabzug
Hier trägst du die Kapitalerträge ein, bei denen die Bank Kapitalertragsteuer einbehalten hat. Die Beträge stehen in der Steuerbescheinigung deiner Bank.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| KapitalerträgeKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › Beträge laut Steuerbescheinigung(en) | 210 | Betrag in Euro ohne Cent |
| KapitalerträgeKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung) | 220 | Betrag in Euro ohne Cent |
| Erläuterungen zum korrigierten BetragKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung) | – | Text |
Was gehört in Zeile 7?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 192004Die bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, angegebenen Kapitalerträge sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen.
- HinweisPrüfregel 192007Die bei den korrigierten Beträgen zu den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, angegebenen Kapitalerträge sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen.
- HinweisPrüfregel 101900021Die bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, angegebenen Kapitalerträge sind kleiner als die darin enthaltenen Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften.
- HinweisPrüfregel 101900023Die bei den korrigierten Beträgen zu den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, angegebenen Kapitalerträge sind kleiner als die darin enthaltenen Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinnen aus Termingeschäften.
- FehlerPrüfregel 192053Es wurde ein Antrag auf Kirchensteuernacherhebung gestellt, der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag wurde jedoch nicht angegeben.
- FehlerPrüfregel 192051Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, hierzu sind auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag zu tätigen.
- FehlerPrüfregel 192016Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung(en) eingegeben, es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 101900037Der auf der Anlage KAP angegebene in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag übersteigt die dazugehörigen Kapitalerträge (bei Ehegatten / Lebenspartnern: Summe der Beträge).
- FehlerPrüfregel 192003Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus Aktienveräußerungen eingegeben, die zugehörigen Kapitalerträge fehlen jedoch.
- FehlerPrüfregel 192041Bitte tragen Sie ausschließlich dann Erläuterungen ein, wenn Sie auch einen korrigierten, von der Steuerbescheinigung abweichenden, Betrag für Kapitalerträge eingegeben haben.
Dazu kommen 12 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 7 ein?
Was ist der Unterschied zwischen Kennzahl 210 und 220?
Muss ich den Sparer-Pauschbetrag angeben?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
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