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Anlage KAP 2025 · Zeile 7

Anlage KAP Zeile 7: Kapitalerträge mit inländischem Steuerabzug

Hier trägst du die Kapitalerträge ein, bei denen die Bank Kapitalertragsteuer einbehalten hat. Die Beträge stehen in der Steuerbescheinigung deiner Bank.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
KapitalerträgeKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › Beträge laut Steuerbescheinigung(en)210 Betrag in Euro ohne Cent
KapitalerträgeKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung)220 Betrag in Euro ohne Cent
Erläuterungen zum korrigierten BetragKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung)– Text

Was gehört in Zeile 7?

In Zeile 7 stehen Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Das sind Erträge, bei denen deine Bank oder ein anderes inländisches Institut bereits Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt hat.

Dazu gehören zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, wenn die Bank die Steuer einbehalten hat. Die genauen Beträge findest du in der Steuerbescheinigung deiner Bank.

Für die Zeile gibt es zwei Kennzahlen: 210 für die Beträge laut Steuerbescheinigung und 220 für korrigierte Beträge, die von der Bescheinigung abweichen. Wenn du einen korrigierten Betrag einträgst, musst du das in den Erläuterungen begründen.

So füllst du die Zeile aus

Übertrage die Beträge aus der Steuerbescheinigung in die Kennzahl 210. Wenn du einen anderen Betrag ansetzen willst, trage ihn in Kennzahl 220 ein und erläutere die Abweichung im Textfeld.

ELSTER prüft, ob die angegebenen Kapitalerträge kleiner sind als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen oder Einkünfte aus Stillhalterprämien und Termingeschäften. Diese Angaben machst du in den Zeilen 8 und 9.

Wenn du einen Antrag auf Kirchensteuernacherhebung oder auf Überprüfung des Steuereinbehalts gestellt hast, musst du auch den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag angeben. Der darf die Kapitalerträge nicht übersteigen.

Häufige Fehler

Achte darauf, dass du die Kapitalerträge nicht kleiner angibst als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen oder Termingeschäften. Sonst meldet ELSTER einen Hinweis.

Trage Erläuterungen nur ein, wenn du auch einen korrigierten Betrag in Kennzahl 220 eingetragen hast. Sonst erscheint eine Fehlermeldung.

Wenn du Kapitalertragsteuer oder Solidaritätszuschlag angibst, müssen auch die zugehörigen Kapitalerträge in Zeile 7 stehen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 192004Die bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, angegebenen Kapitalerträge sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen.
  • HinweisPrüfregel 192007Die bei den korrigierten Beträgen zu den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, angegebenen Kapitalerträge sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen.
  • HinweisPrüfregel 101900021Die bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, angegebenen Kapitalerträge sind kleiner als die darin enthaltenen Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften.
  • HinweisPrüfregel 101900023Die bei den korrigierten Beträgen zu den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, angegebenen Kapitalerträge sind kleiner als die darin enthaltenen Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinnen aus Termingeschäften.
  • FehlerPrüfregel 192053Es wurde ein Antrag auf Kirchensteuernacherhebung gestellt, der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag wurde jedoch nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 192051Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, hierzu sind auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag zu tätigen.
  • FehlerPrüfregel 192016Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung(en) eingegeben, es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 101900037Der auf der Anlage KAP angegebene in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag übersteigt die dazugehörigen Kapitalerträge (bei Ehegatten / Lebenspartnern: Summe der Beträge).
  • FehlerPrüfregel 192003Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus Aktienveräußerungen eingegeben, die zugehörigen Kapitalerträge fehlen jedoch.
  • FehlerPrüfregel 192041Bitte tragen Sie ausschließlich dann Erläuterungen ein, wenn Sie auch einen korrigierten, von der Steuerbescheinigung abweichenden, Betrag für Kapitalerträge eingegeben haben.

Dazu kommen 12 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 7 ein?

Trage dort die Kapitalerträge ein, bei denen die Bank Kapitalertragsteuer einbehalten hat. Die Beträge findest du in deiner Steuerbescheinigung.

Was ist der Unterschied zwischen Kennzahl 210 und 220?

Kennzahl 210 ist für die Beträge laut Steuerbescheinigung. Kennzahl 220 ist für korrigierte Beträge, die von der Bescheinigung abweichen. Für korrigierte Beträge musst du eine Erläuterung angeben.

Muss ich den Sparer-Pauschbetrag angeben?

Ja. In den Zeilen 16 und 17 trägst du ein, wie viel Sparer-Pauschbetrag du beim Steuerabzug bereits in Anspruch genommen hast (gegebenenfalls 0). Bei einem Antrag auf Kirchensteuernacherhebung oder auf Überprüfung des Steuereinbehalts verlangt ELSTER die Angabe ausdrücklich. Der Betrag darf die zugehörigen Kapitalerträge nicht übersteigen.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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