Anlage KAP Zeile 45: Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer
Hier trägst du die einbehaltene Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer ein, die auf Erträge der Zeilen 28 bis 34 oder auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten entfällt. Der Betrag steht in der Steuerbescheinigung.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Kirchensteuer zur KapitalertragsteuerAnzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 34 sowie aus anderen Einkunftsarten | 288 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 45?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192038Bei den anzurechnenden Steuern zu Erträgen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, wurde einbehaltene Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung eingegeben, aber keine zugehörige Kapitalertragsteuer.
Zeile 45 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2020–2025 | 45 |
| 2017–2019 | 56 |
| 2016 | 55 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 45 ein?
Wird die Kirchensteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Muss ich Zeile 45 ausfüllen, wenn ich keine Kirchensteuer gezahlt habe?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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