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Anlage KAP 2025 · Zeile 52

Anlage KAP Zeile 52: Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung ohne Tarifbesteuerung

Trage hier die Einkünfte der ausländischen Familienstiftung ein, die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Die Beträge stammen aus dem Feststellungsbescheid.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegenFamilienstiftungen nach § 15 AStG238 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 52?

Zeile 52 betrifft ausländische Familienstiftungen nach § 15 AStG. Dort werden die Einkünfte eingetragen, die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, sondern dem gesonderten Steuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG.

Die Angaben stammen aus dem Feststellungsbescheid. Dort sind die Einkünfte einheitlich und gesondert festgestellt. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Familienstiftungen nach § 15 AStG“.

Zusammenhang mit den Nachbarzeilen

In Zeile 49 steht die Bezeichnung der Stiftung, in Zeile 50 das zuständige Finanzamt und in Zeile 51 die Steuernummer der Stiftung. Diese Angaben ordnen die Einkünfte zu.

In Zeile 53 trägst du die ausländischen Steuern ein, die auf die Einkünfte aus Zeile 52 entfallen. Einkünfte, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, gehören dagegen in Zeile 54.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn das feststellende Finanzamt und die Steuernummer fehlen. Diese Angaben gehören in die Zeilen 50 und 51.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du anzurechnende ausländische Steuern in Zeile 53 angibst, aber die Einkünfte in Zeile 52 nicht einträgst. Beides gehört zusammen.

Wenn du die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge beantragst, musst du auch Angaben zu den Kapitalerträgen auf den Anlagen KAP, KAP-BET oder KAP-INV machen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101900006Das die Einkünfte aus einer ausländischen Familienstiftung feststellende Finanzamt und die Steuernummer wurden nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 192032Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zu den Kapitalerträgen auf den Anlagen KAP, KAP-BET und / oder KAP-INV getätigt.
  • FehlerPrüfregel 101900005Es wurden anzurechnende ausländische Steuern laut Feststellung zu Einkünften einer ausländischen Familienstiftung, die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen angegeben. Die Einkünfte selbst wurden jedoch nicht angegeben.

Zeile 52 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202552
2022–202350
2020–202147
2016–201958

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 52 ein?

Die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Die Beträge entnimmst du dem Feststellungsbescheid.

Woher kommen die Werte für Zeile 52?

Aus dem Feststellungsbescheid, in dem die Einkünfte der ausländischen Familienstiftung einheitlich und gesondert festgestellt wurden.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 52 und Zeile 54?

In Zeile 52 stehen Einkünfte, die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. In Zeile 54 stehen Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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