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Anlage KAP 2025 · Zeile 12

Anlage KAP Zeile 12: Nicht ausgeglichene Verluste ohne Aktienveräußerung

Hier trägst du Verluste aus Kapitalerträgen ein, die deine Bank nicht mit Gewinnen verrechnet hat und für die du eine Verlustbescheinigung erhalten hast. Der Betrag steht auf der Verlustbescheinigung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von AktienKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › Beträge laut Steuerbescheinigung(en)215 Betrag in Euro ohne Cent
Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von AktienKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung)225 Betrag in Euro ohne Cent
Erläuterungen zum korrigierten BetragKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung)– Text

Was gehört in Zeile 12?

In Zeile 12 trägst du nicht ausgeglichene Verluste ein, die nicht aus der Veräußerung von Aktien stammen. Solche Verluste entstehen zum Beispiel bei anderen Kapitalanlagen, wenn deine Bank sie nicht mit positiven Kapitalerträgen verrechnen konnte.

Damit der Verlust in der Steuererklärung berücksichtigt wird, musst du bei deiner Bank bis zum 15. Dezember des Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen. Ohne diese Bescheinigung bleibt der Verlust im Bankverfahren und wird nicht in der Anlage KAP erfasst.

Die Verluste aus der Veräußerung von Aktien gehören nicht hierher, sondern in Zeile 13.

Beträge laut Bescheinigung und korrigierte Beträge

Trage in der linken Spalte den Betrag ein, der in deiner Verlustbescheinigung steht. Er gehört zur Kennzahl 215.

Weicht dein anzusetzender Betrag von der Bescheinigung ab, kannst du in der rechten Spalte einen korrigierten Betrag eintragen. Dieser gehört zur Kennzahl 225. Dazu gibst du eine Erläuterung an, warum du vom Bescheinigungsbetrag abweichst.

Die Erläuterung trägst du nur ein, wenn du auch einen korrigierten Betrag eingetragen hast.

  • Kennzahl 215: Betrag laut Verlustbescheinigung
  • Kennzahl 225: korrigierter Betrag, wenn er von der Bescheinigung abweicht
  • Erläuterung: nur bei abweichendem Betrag ausfüllen

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, den Verlust aus der Veräußerung von Aktien in Zeile 12 statt in Zeile 13 einzutragen. Achte darauf, dass die Verlustbescheinigung beide Verlustarten getrennt ausweist.

Wenn du einen korrigierten Betrag einträgst, musst du auch die zugehörigen Kapitalerträge laut Steuerbescheinigung erklären. Sonst kann ELSTER die Eingabe nicht zuordnen.

Trage Erläuterungen nur ein, wenn du tatsächlich einen abweichenden Betrag eingetragen hast.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 192051Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, hierzu sind auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag zu tätigen.
  • FehlerPrüfregel 192033Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (Anlage KAP beziehungsweise KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 192032Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zu den Kapitalerträgen auf den Anlagen KAP, KAP-BET und / oder KAP-INV getätigt.
  • FehlerPrüfregel 192046Bitte tragen Sie ausschließlich dann Erläuterungen ein, wenn Sie auch einen korrigierten, von der Steuerbescheinigung abweichenden, Betrag für nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien eingegeben haben.
  • FehlerPrüfregel 192021Zu den auf der Anlage KAP erklärten Kapitalerträgen wurde ein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag angegeben, es wurden aber keine Kapitalerträge auf der Anlage KAP erklärt, für die die Inanspruchnahme des Sparer-Pauschbetrages in Frage kommt.
  • FehlerPrüfregel 192026Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden korrigierte Beträge zu den nicht ausgeglichenen Verlusten ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien angegeben, die zugehörigen Kapitalerträge laut Steuerbescheinigung(en) wurden jedoch nicht erklärt.

Zeile 12 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202512
2016–201910

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 12 ein?

Trage den nicht ausgeglichenen Verlust ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien ein, den deine Bank dir auf einer Verlustbescheinigung ausgewiesen hat. Der Betrag gehört zur Kennzahl 215.

Wo finde ich den Betrag für Zeile 12?

Der Betrag steht auf der Verlustbescheinigung deiner Bank. Diese Bescheinigung musst du bis zum 15. Dezember des Jahres beantragen, in dem die Verluste entstanden sind.

Wann muss ich einen korrigierten Betrag in Zeile 12 eintragen?

Nur wenn dein anzusetzender Betrag von der Verlustbescheinigung abweicht. Dann trägst du den abweichenden Betrag in der rechten Spalte ein und erläuterst die Abweichung.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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