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Anlage KAP 2025 · Zeile 4

Anlage KAP Zeile 4: Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge

Mit dem Kreuz in Zeile 4 beantragst du, dass das Finanzamt prüft, ob deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz günstiger besteuert werden als mit der Abgeltungsteuer.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.Anträge201 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 4?

In Zeile 4 der Anlage KAP setzt du ein Kreuz, wenn du die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge beantragen willst. Die amtliche Bezeichnung lautet: „Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.“

Die Günstigerprüfung bedeutet: Das Finanzamt vergleicht die Abgeltungsteuer mit dem Steuersatz, der für dein übriges Einkommen gilt. Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger, werden die Kapitalerträge mit diesem niedrigeren Satz besteuert. Andernfalls bleibt es bei der Abgeltungsteuer.

Wann solltest du das Kreuz setzen?

Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem, wenn dein persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt. Das kann zum Beispiel bei Rentnerinnen und Rentnern oder bei geringem übrigem Einkommen der Fall sein.

Du musst die Günstigerprüfung nicht beantragen. Ohne Kreuz bleibt es bei der Abgeltungsteuer, die die Bank bereits einbehalten hat.

Worauf musst du achten?

Wenn du die Günstigerprüfung beantragst, musst du alle Kapitalerträge in der Anlage KAP erklären. Dazu gehören auch Erträge, die bereits der Kapitalertragsteuer unterlegen haben.

Bei Zusammenveranlagung müssen beide Ehegatten oder Lebenspartner jeweils in ihrer eigenen Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Sonst gibt es eine Fehlermeldung.

Du darfst nicht gleichzeitig die Günstigerprüfung beantragen und den Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge angeben, die nicht in der Anlage KAP enthalten sind. Diese Angaben widersprechen sich.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 101900031Es wurden Kapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Absatz 1 anzuwenden ist, angegeben. Die ermäßigte Besteuerung kommt nur in Betracht, wenn Sie gleichzeitig einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen und sämtliche im Kalenderjahr zugeflossenen Kapitalerträge erklären (Anlage KAP ).
  • FehlerPrüfregel 192051Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, hierzu sind auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag zu tätigen.
  • FehlerPrüfregel 192032Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zu den Kapitalerträgen auf den Anlagen KAP, KAP-BET und / oder KAP-INV getätigt.
  • FehlerPrüfregel 192035Beim Ehemann / Person A wurde ein Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt. Da es sich um eine Zusammenveranlagung handelt ist dieser Antrag auch bei der Ehefrau / bei Person B zu stellen.
  • FehlerPrüfregel 193035Bei der Ehefrau / Person B wurde ein Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt. Da es sich um eine Zusammenveranlagung handelt ist dieser Antrag auch beim Ehemann / bei Person A zu stellen.
  • FehlerPrüfregel 192052Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, gleichzeitig wurden jedoch auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht enthaltenen Kapitalerträge entfällt, getätigt. Die Angaben widersprechen sich.
  • FehlerPrüfregel 192036Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, es wurde jedoch keine Angabe zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag vorgenommen. Bei Zusammenveranlagung ist bei mindestens einem Ehegatten / Lebenspartner eine Angabe zum Sparer-Pauschbetrag zu machen.
  • FehlerPrüfregel 192000Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 4 ein?

Du setzt ein Kreuz, wenn du die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge beantragen möchtest. Die Kennzahl ist 201.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Sie lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt. Dann werden deine Kapitalerträge niedriger besteuert.

Muss ich bei Zusammenveranlagung die Günstigerprüfung bei beiden Ehegatten beantragen?

Ja, bei Zusammenveranlagung muss jeder Ehegatte in seiner eigenen Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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