| Kopfzeile und Angaben zur Beteiligung | Hier trägst du die Gesellschaft oder Gemeinschaft ein, an der du beteiligt bist, dazu Finanzamt und Steuernummer, unter der sie geführt wird. Die Zahlen übernimmst du aus diesem Bescheid, nicht aus einer eigenen Aufstellung. | Der Feststellungsbescheid kommt oft erst nach deiner Steuererklärung. Trage dann die Werte aus der Mitteilung der Gesellschaft ein, das Finanzamt passt deinen Bescheid später an. |
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| Kapitalerträge mit inländischem Steuerabzug | In diesen Abschnitt gehören Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne, bei denen die Bank bereits Kapitalertragsteuer einbehalten hat. Die Beträge findest du im Feststellungsbescheid. | Die Steuer ist hier schon gezahlt. Die Angaben brauchst du trotzdem, etwa für die Günstigerprüfung, eine Überprüfung des Steuereinbehalts oder die Anrechnung der Abzugsbeträge. |
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| Kapitalerträge ohne Steuerabzug | Hier erfasst du Erträge, bei denen keine inländische Stelle Steuern einbehalten hat. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen aus dem Ausland oder aus Darlehen, die die Gemeinschaft vergeben hat. | Prüfe jeden Betrag einzeln. Ohne Steuerabzug musst du die Steuer selbst über die Erklärung abführen. |
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| Kapitalerträge mit tariflicher Besteuerung | Bestimmte Erträge werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, etwa aus stillen Gesellschaften oder Darlehen zwischen nahestehenden Personen und bestimmte Lebensversicherungserträge (Zeilen 25 bis 28). Sie laufen damit nicht über die Abgeltungsteuer. | Der Feststellungsbescheid weist aus, welche Beträge zur tariflichen Besteuerung gehören. Übernimm diese Zuordnung genau. |
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| Steuerabzugsbeträge | Dieser Abschnitt enthält die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die auf die Erträge bereits abgeführt wurden. Die Werte stammen aus dem Feststellungsbescheid. | Diese Beträge werden auf deine Einkommensteuer angerechnet. Ohne die Angabe fehlt dir die Gutschrift. |
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| Anzurechnende Steuern aus anderen Einkunftsarten | In den Zeilen 35 bis 37 stehen Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu tariflich besteuerten Erträgen oder zu Erträgen anderer Einkunftsarten, etwa aus Vermietung. Sie werden auf deine Einkommensteuer angerechnet. | Sortiere die Belege nach Einkunftsart. Feststellungsbescheid und Steuerbescheinigungen gehören zusammen in deine Unterlagen. |
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| Veräußerungen und Prozesszinsen | Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter oder der Beteiligung selbst gehören in Zeile 22, darin enthaltene Aktiengewinne in Zeile 23. Prozess- und Verzugszinsen trägst du in Zeile 21 ein. | Diese Positionen treffen nur wenige Fälle. Halte die Mitteilung der Gesellschaft und deine Kaufunterlagen bereit. |
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| Verluste und Verlustanteile | Verluste, die dir aus der Beteiligung anteilig zugerechnet werden, trägst du in diesem Bereich ein. Sie werden mit deinen übrigen Kapitalerträgen verrechnet, Verluste aus Aktienverkäufen aber nur mit Aktiengewinnen. | Die Beträge stehen im Feststellungsbescheid. Eine eigene Verlustrechnung ersetzt ihn nicht. |
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