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Anlage KAP 2025 · Zeile 27

Anlage KAP Zeile 27: Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG

Hier trägst du den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG ein, gegebenenfalls die Summe mehrerer Hinzurechnungsbeträge. Der Betrag gehört zu den Kapitalerträgen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG (ggf. Summe der Hinzurechnungsbeträge)275 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 27?

Die Zeile betrifft die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz. Ein Hinzurechnungsbetrag entsteht, wenn du an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt bist, die als Zwischengesellschaft gilt und deren Einkünfte dir nach dem Außensteuergesetz hinzugerechnet werden.

Der Hinzurechnungsbetrag gehört zu den Kapitaleinkünften nach § 20 EStG. In Zeile 27 steht er im Abschnitt „Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen“. Trägst du den Betrag hier ein, wird er nicht mit dem gesonderten Steuersatz für Kapitalerträge, sondern mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Hast du mehrere Hinzurechnungsbeträge, kannst du die Summe bilden.

Die Besteuerungsgrundlagen für den Hinzurechnungsbetrag werden vom zuständigen Finanzamt gesondert festgestellt. Den Betrag übernimmst du aus diesem Feststellungsbescheid.

Ausländische Steuern, die die Gesellschaft auf die hinzugerechneten Einkünfte gezahlt hat, können auf Antrag auf deine Steuer angerechnet werden (§ 12 AStG). Spätere Gewinnausschüttungen der Gesellschaft werden über einen Kürzungsbetrag entlastet (§ 11 AStG). Dafür gibt es die Zeilen 47 und 48.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du eine Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Absatz 6 AStG erklärst, aber keinen Hinzurechnungsbetrag angibst oder der Minderungsbetrag höher ist als der angegebene Hinzurechnungsbetrag.

Die Minderung nach § 10 Absatz 6 AStG trägst du in Zeile 27a ein, nicht in Zeile 27. Achte darauf, dass beide Zeilen zusammenpassen.

  • Zeile 27: Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG
  • Zeile 27a: Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 6 AStG

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101900032Es wurde eine Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Absatz 6 AStG erklärt. Es fehlt jedoch die Angabe zum Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG oder der Minderungsbetrag übersteigt den angegebenen Hinzurechnungsbetrag.

Zeile 27 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202527
2016–201920

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 27 ein?

Den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG, gegebenenfalls die Summe mehrerer Hinzurechnungsbeträge. Der Betrag gehört zu den Kapitalerträgen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.

Wann muss ich Zeile 27 ausfüllen?

Wenn für dich eine Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz durchgeführt wird und ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG anzusetzen ist. Das setzt voraus, dass du an einer ausländischen Zwischengesellschaft beteiligt bist.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 27 und Zeile 27a?

In Zeile 27 steht der Hinzurechnungsbetrag selbst. In Zeile 27a trägst du eine Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 6 AStG ein.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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