Anlage KAP Zeile 27: Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG
Hier trägst du den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG ein, gegebenenfalls die Summe mehrerer Hinzurechnungsbeträge. Der Betrag gehört zu den Kapitalerträgen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG (ggf. Summe der Hinzurechnungsbeträge) | 275 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 27?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Zeile 27: Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG Zeile 27a: Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 6 AStG
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101900032Es wurde eine Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Absatz 6 AStG erklärt. Es fehlt jedoch die Angabe zum Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG oder der Minderungsbetrag übersteigt den angegebenen Hinzurechnungsbetrag.
Zeile 27 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2020–2025 | 27 |
| 2016–2019 | 20 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 27 ein?
Wann muss ich Zeile 27 ausfüllen?
Was ist der Unterschied zwischen Zeile 27 und Zeile 27a?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.