Anlage KAP Zeile 49: Bezeichnung der ausländischen Familienstiftung
Trage hier den Namen der ausländischen Familienstiftung ein, für die du Einkünfte nach § 15 AStG erklärst. Die Bezeichnung stammt aus dem Feststellungsbescheid des Finanzamts.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| BezeichnungFamilienstiftungen nach § 15 AStG | – | Text |
Was gehört in Zeile 49?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101900006Das die Einkünfte aus einer ausländischen Familienstiftung feststellende Finanzamt und die Steuernummer wurden nicht angegeben.
- FehlerPrüfregel 101900036Bei den Angaben zu Familienstiftungen nach § 15 AStG wurde das Finanzamt und / oder die Steuernummer eingetragen, die Bezeichnung der Familienstiftung fehlt jedoch (Anlage KAP ).
Zeile 49 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2022–2025 | 49 |
| 2020–2021 | 47 |
| 2016–2019 | 58 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 49 ein?
Muss ich Zeile 49 immer ausfüllen?
Was passiert, wenn ich die Bezeichnung vergesse?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
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