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Anlage KAP 2025 · Zeile 49

Anlage KAP Zeile 49: Bezeichnung der ausländischen Familienstiftung

Trage hier den Namen der ausländischen Familienstiftung ein, für die du Einkünfte nach § 15 AStG erklärst. Die Bezeichnung stammt aus dem Feststellungsbescheid des Finanzamts.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungFamilienstiftungen nach § 15 AStG– Text

Was gehört in Zeile 49?

In Zeile 49 trägst du die Bezeichnung der ausländischen Familienstiftung ein. Das ist der Name, unter dem die Stiftung geführt wird.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Familienstiftungen nach § 15 AStG“. Zusammen mit den Zeilen 50 und 51 (Finanzamt und Steuernummer) identifiziert sie die Stiftung, deren Einkünfte du in den Zeilen 52 bis 54 erklärst.

Die Angaben stammen aus dem Feststellungsbescheid, den das Finanzamt für die Stiftung erlassen hat.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm die Bezeichnung genau so, wie sie im Feststellungsbescheid steht. Es handelt sich um eine Texteingabe.

Die Zeile ist keine Pflichtzeile für alle. Sie ist nur auszufüllen, wenn du Einkünfte aus einer ausländischen Familienstiftung nach § 15 AStG erklärst.

ELSTER prüft, ob die Angaben vollständig sind: Wenn du das Finanzamt und die Steuernummer einträgst, darf die Bezeichnung nicht fehlen. Umgekehrt musst du bei einer Bezeichnung auch Finanzamt und Steuernummer angeben.

Häufige Fehler

Die Bezeichnung wird abgekürzt oder ungenau eingetragen. Das kann zu Rückfragen führen.

Finanzamt und Steuernummer werden eingetragen, aber die Bezeichnung fehlt. ELSTER meldet dann einen Fehler.

Die Zeile wird mit anderen Zeilen verwechselt, etwa mit Zeile 55 (Bezeichnung bei Steuerstundungsmodellen).

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101900006Das die Einkünfte aus einer ausländischen Familienstiftung feststellende Finanzamt und die Steuernummer wurden nicht angegeben.
  • FehlerPrüfregel 101900036Bei den Angaben zu Familienstiftungen nach § 15 AStG wurde das Finanzamt und / oder die Steuernummer eingetragen, die Bezeichnung der Familienstiftung fehlt jedoch (Anlage KAP ).

Zeile 49 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2022–202549
2020–202147
2016–201958

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 49 ein?

Die Bezeichnung der ausländischen Familienstiftung, also den Namen, unter dem die Stiftung geführt wird. Die Angabe stammt aus dem Feststellungsbescheid.

Muss ich Zeile 49 immer ausfüllen?

Nein. Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn du Einkünfte aus einer ausländischen Familienstiftung nach § 15 AStG erklärst. Sonst bleibt sie leer.

Was passiert, wenn ich die Bezeichnung vergesse?

ELSTER weist darauf hin, dass die Bezeichnung fehlt, wenn du Finanzamt und Steuernummer eingetragen hast. Ergänze dann den Namen der Stiftung.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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