Anlage KAP Zeile 42: Fiktive ausländische Quellensteuer
Hier trägst du fiktive ausländische Quellensteuern ein, die nicht schon in den Zeilen 40 oder 41 stehen. Fiktive Quellensteuer gibt es nur, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen sie vorsieht.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Fiktive ausländische Quellensteuer (nicht in den Zeilen 40 und / oder 41 enthalten)Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 23 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV | 285 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 42?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 40: Angerechnete ausländische Steuern Zeile 41: Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern Zeile 42: Fiktive ausländische Quellensteuer (nicht in den Zeilen 40 und/oder 41 enthalten) Zeile 43: Kapitalertragsteuer
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192033Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (Anlage KAP beziehungsweise KAP-INV).
Zeile 42 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2020–2025 | 42 |
| 2017–2019 | 53 |
| 2016 | 52 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 42 ein?
Woher weiß ich, ob ich fiktive Quellensteuer habe?
Muss ich für Zeile 42 Kapitalerträge in der Anlage KAP erklären?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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