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Anlage KAP 2025 · Zeile 42

Anlage KAP Zeile 42: Fiktive ausländische Quellensteuer

Hier trägst du fiktive ausländische Quellensteuern ein, die nicht schon in den Zeilen 40 oder 41 stehen. Fiktive Quellensteuer gibt es nur, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen sie vorsieht.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Fiktive ausländische Quellensteuer (nicht in den Zeilen 40 und / oder 41 enthalten)Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 23 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV285 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 42?

In Zeile 42 trägst du fiktive ausländische Quellensteuern ein, die nicht bereits in den Zeilen 40 oder 41 enthalten sind. Fiktive Quellensteuer bedeutet: Sie wird für die Anrechnung berücksichtigt, obwohl im Ausland tatsächlich keine Steuer einbehalten wurde.

Eine fiktive Quellensteuer sieht nur ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vor, und nur für bestimmte Erträge aus bestimmten Staaten. Hat deine Bank sie bereits beim Steuerabzug berücksichtigt, steht sie in Zeile 40 oder 41 und gehört nicht noch einmal in Zeile 42.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein. Achte darauf, dass du nur fiktive Quellensteuern einträgst, die nicht schon in Zeile 40 oder 41 stehen.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 23 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV“. Dort sind auch die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer erfasst.

  • Zeile 40: Angerechnete ausländische Steuern
  • Zeile 41: Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern
  • Zeile 42: Fiktive ausländische Quellensteuer (nicht in den Zeilen 40 und/oder 41 enthalten)
  • Zeile 43: Kapitalertragsteuer

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, fiktive Quellensteuer einzutragen, ohne dass Kapitalerträge in der Anlage KAP oder KAP-INV erklärt wurden. ELSTER meldet dann einen Fehler, weil keine Angaben zu Kapitalerträgen vorliegen.

Reiche entsprechende Nachweise in Kopie ein. Du trägst die fiktive Steuer nur ein, wenn deine Bank die Abzugsfähigkeit der Quellensteuer nicht beurteilen konnte, zum Beispiel bei fiktiver Quellensteuer mit besonderen Anrechnungsvoraussetzungen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 192033Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (Anlage KAP beziehungsweise KAP-INV).

Zeile 42 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202542
2017–201953
201652

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 42 ein?

Fiktive ausländische Quellensteuern, die nicht in den Zeilen 40 oder 41 stehen. Das kommt nur bei Erträgen vor, für die ein Doppelbesteuerungsabkommen eine fiktive Anrechnung vorsieht.

Woher weiß ich, ob ich fiktive Quellensteuer habe?

Das ergibt sich aus der Steuerbescheinigung deiner Bank oder aus den Abrechnungen zu deinen ausländischen Erträgen. Hat die Bank die fiktive Quellensteuer schon berücksichtigt, steht sie in Zeile 40 oder 41.

Muss ich für Zeile 42 Kapitalerträge in der Anlage KAP erklären?

Ja. ELSTER meldet einen Fehler, wenn du ausländische Steuern erklärst, aber keine Kapitalerträge in der Anlage KAP oder KAP-INV angibst.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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