Anlage KAP Zeile 40: Angerechnete ausländische Steuern auf Kapitalerträge
Hier trägst du ausländische Steuern ein, die bereits auf deine deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet wurden. Den Betrag findest du in deiner Steuerbescheinigung.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Angerechnete ausländische SteuernSteuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 23 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV | 283 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 40?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192033Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (Anlage KAP beziehungsweise KAP-INV).
Zeile 40 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2020–2025 | 40 |
| 2017–2019 | 51 |
| 2016 | 50 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 40 ein?
Woher weiß ich, wie viel ausländische Steuer angerechnet wurde?
Muss ich die Steuerbescheinigung einreichen?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
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