Anlage KAP Zeile 15: Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen mit Steuerabzug
Hier trägst du Verluste aus uneinbringlichen Kapitalforderungen, ausgebuchten oder übertragenen wertlosen Wirtschaftsgütern ein, die in deiner Steuerbescheinigung stehen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStGKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › Beträge laut Steuerbescheinigung(en) | 616 | Betrag in Euro ohne Cent |
| Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStGKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung) | 626 | Betrag in Euro ohne Cent |
| Erläuterungen zum korrigierten BetragKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung) | – | Text |
Was gehört in Zeile 15?
Beträge laut Steuerbescheinigung und korrigierte Beträge
Häufige Fehler
Betrag laut Steuerbescheinigung in Kennzahl 616 eintragen. Korrigierten Betrag nur in Kennzahl 626 eintragen, wenn er vom Bescheinigungsbetrag abweicht. Erläuterungen nur bei einem korrigierten Betrag ausfüllen. Bei Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag machen.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192051Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, hierzu sind auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag zu tätigen.
- FehlerPrüfregel 192033Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (Anlage KAP beziehungsweise KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 192032Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zu den Kapitalerträgen auf den Anlagen KAP, KAP-BET und / oder KAP-INV getätigt.
- FehlerPrüfregel 192021Zu den auf der Anlage KAP erklärten Kapitalerträgen wurde ein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag angegeben, es wurden aber keine Kapitalerträge auf der Anlage KAP erklärt, für die die Inanspruchnahme des Sparer-Pauschbetrages in Frage kommt.
- FehlerPrüfregel 101900016Bitte tragen Sie ausschließlich dann Erläuterungen ein, wenn Sie auch einen korrigierten, von der Steuerbescheinigung abweichenden Betrag für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern eingegeben haben.
- FehlerPrüfregel 101900015Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden korrigierte Beträge zu den Verlusten aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern angegeben, die zugehörigen Beträge laut Steuerbescheinigung(en) wurden jedoch nicht erklärt.
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 15 ein?
Was bedeutet Kennzahl 616 in der Anlage KAP?
Wann muss ich Erläuterungen zum korrigierten Betrag ausfüllen?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
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