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Anlage KAP 2025 · Zeile 15

Anlage KAP Zeile 15: Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen mit Steuerabzug

Hier trägst du Verluste aus uneinbringlichen Kapitalforderungen, ausgebuchten oder übertragenen wertlosen Wirtschaftsgütern ein, die in deiner Steuerbescheinigung stehen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStGKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › Beträge laut Steuerbescheinigung(en)616 Betrag in Euro ohne Cent
Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStGKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung)626 Betrag in Euro ohne Cent
Erläuterungen zum korrigierten BetragKapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben › korrigierte Beträge (laut Aufstellung)– Text

Was gehört in Zeile 15?

In Zeile 15 trägst du Verluste ein, die durch den Ausfall von Kapitalanlagen entstanden sind. Dazu gehören die ganze oder teilweise Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, die Ausbuchung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter, die Übertragung solcher Wirtschaftsgüter auf einen Dritten und der sonstige Ausfall von Wirtschaftsgütern.

Die Zeile betrifft nur Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Beträge stehen in der Regel in deiner Steuerbescheinigung der Bank.

Beträge laut Steuerbescheinigung und korrigierte Beträge

Trage den Betrag so ein, wie er in der Steuerbescheinigung ausgewiesen ist. Für diese Angabe ist die Kennzahl 616 vorgesehen.

Wenn du von der Steuerbescheinigung abweichen willst, kannst du einen korrigierten Betrag eintragen. Dafür ist die Kennzahl 626 vorgesehen. In diesem Fall musst du den korrigierten Betrag in der dafür vorgesehenen Zeile erläutern.

Die Erläuterungen trägst du nur ein, wenn du auch einen korrigierten Betrag eingetragen hast. Ohne korrigierten Betrag bleibt das Feld für die Erläuterungen leer.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass die zugehörigen Beträge laut Steuerbescheinigung fehlen, wenn du nur korrigierte Beträge einträgst. Trage deshalb immer zuerst den Betrag laut Steuerbescheinigung ein.

Erläuterungen ohne korrigierten Betrag führen zu einer Fehlermeldung. Prüfe außerdem, ob du den Sparer-Pauschbetrag in der richtigen Zeile angegeben hast, wenn du ihn in Anspruch genommen hast.

  • Betrag laut Steuerbescheinigung in Kennzahl 616 eintragen.
  • Korrigierten Betrag nur in Kennzahl 626 eintragen, wenn er vom Bescheinigungsbetrag abweicht.
  • Erläuterungen nur bei einem korrigierten Betrag ausfüllen.
  • Bei Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag machen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 192051Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, hierzu sind auch Angaben zum Sparer-Pauschbetrag zu tätigen.
  • FehlerPrüfregel 192033Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (Anlage KAP beziehungsweise KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 192032Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zu den Kapitalerträgen auf den Anlagen KAP, KAP-BET und / oder KAP-INV getätigt.
  • FehlerPrüfregel 192021Zu den auf der Anlage KAP erklärten Kapitalerträgen wurde ein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag angegeben, es wurden aber keine Kapitalerträge auf der Anlage KAP erklärt, für die die Inanspruchnahme des Sparer-Pauschbetrages in Frage kommt.
  • FehlerPrüfregel 101900016Bitte tragen Sie ausschließlich dann Erläuterungen ein, wenn Sie auch einen korrigierten, von der Steuerbescheinigung abweichenden Betrag für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern eingegeben haben.
  • FehlerPrüfregel 101900015Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurden korrigierte Beträge zu den Verlusten aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern angegeben, die zugehörigen Beträge laut Steuerbescheinigung(en) wurden jedoch nicht erklärt.

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 15 ein?

Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern. Die Beträge stehen in deiner Steuerbescheinigung.

Was bedeutet Kennzahl 616 in der Anlage KAP?

Kennzahl 616 ist der Betrag laut Steuerbescheinigung für Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diesen Betrag trägst du in Zeile 15 ein.

Wann muss ich Erläuterungen zum korrigierten Betrag ausfüllen?

Nur wenn du in Zeile 15 einen korrigierten Betrag einträgst, der von der Steuerbescheinigung abweicht. Ohne korrigierten Betrag bleibt das Feld leer.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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