Anlage KAP Zeile 41: Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern
Hier trägst du anrechenbare ausländische Steuern ein, die noch nicht auf deine deutsche Steuer angerechnet wurden. Bei einer deutschen Bank steht der Betrag in der Steuerbescheinigung.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische SteuernSteuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 23 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV | 284 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 41?
Woher kommt der Betrag?
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 192033Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (Anlage KAP beziehungsweise KAP-INV).
Zeile 41 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2020–2025 | 41 |
| 2017–2019 | 52 |
| 2016 | 51 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP Zeile 41 ein?
Wo steht der Betrag für Zeile 41?
Was passiert, wenn ich Zeile 41 ausfülle, aber keine Kapitalerträge erkläre?
Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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