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Anlage KAP 2025 · Zeile 41

Anlage KAP Zeile 41: Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern

Hier trägst du anrechenbare ausländische Steuern ein, die noch nicht auf deine deutsche Steuer angerechnet wurden. Bei einer deutschen Bank steht der Betrag in der Steuerbescheinigung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische SteuernSteuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 23 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV284 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 41?

In Zeile 41 trägst du ausländische Steuern ein, die auf Kapitalerträge entfallen und noch nicht auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wurden. Der Abschnitt betrifft Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 23 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV.

Noch nicht angerechnete ausländische Steuern entstehen zum Beispiel, wenn die Bank keine Kapitalertragsteuer hatte, mit der sie die ausländische Steuer verrechnen konnte. Das ist etwa der Fall, wenn ein Freistellungsauftrag oder Verluste den Steuerabzug verhindert haben. Die Bank weist diese Steuer in der Steuerbescheinigung gesondert aus.

Woher kommt der Betrag?

Bei einem inländischen Depot überträgst du den Wert aus der Steuerbescheinigung deiner Bank. Dort ist getrennt ausgewiesen, welche ausländischen Steuern bereits angerechnet wurden (Zeile 40) und welche noch nicht angerechnet sind (Zeile 41).

Ausländische Steuern auf Erträge aus einem ausländischen Depot wurden noch nicht beim Steuerabzug berücksichtigt. Sie gehören deshalb ebenfalls in Zeile 41. Den Betrag entnimmst du den Abrechnungen des ausländischen Instituts.

Zu beachten ist, dass ausländische Steuern um Ermäßigungsansprüche zu mindern sind, die sich zum Beispiel aus Doppelbesteuerungsabkommen ergeben.

Angerechnet werden höchstens 25 % des jeweiligen Kapitalertrags.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 192033Es wurden angerechnete / anrechenbare beziehungsweise fiktive ausländische Steuern erklärt, es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (Anlage KAP beziehungsweise KAP-INV).

Zeile 41 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202541
2017–201952
201651

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 41 ein?

Anrechenbare ausländische Steuern, die noch nicht auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wurden. Den Betrag findest du in der Steuerbescheinigung deiner Bank.

Wo steht der Betrag für Zeile 41?

In der Steuerbescheinigung deiner Bank, getrennt ausgewiesen als anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuer. Bei einem ausländischen Depot ergibt er sich aus den Abrechnungen des ausländischen Instituts.

Was passiert, wenn ich Zeile 41 ausfülle, aber keine Kapitalerträge erkläre?

ELSTER meldet einen Fehler. Du musst die zugehörigen Kapitalerträge in der Anlage KAP oder Anlage KAP-INV angeben.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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