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Anlage KAP 2025 · Zeile 43

Anlage KAP Zeile 43: Kapitalertragsteuer auf tariflich besteuerte Erträge

Hier trägst du die Kapitalertragsteuer ein, die zu Erträgen der Zeilen 28 bis 34 oder zu Einnahmen aus anderen Einkunftsarten gehört. Die Beträge stehen in deinen Steuerbescheinigungen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
KapitalertragsteuerAnzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 34 sowie aus anderen Einkunftsarten286 Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 43?

In Zeile 43 trägst du die Kapitalertragsteuer ein, die zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 34 gehört. Das sind Erträge, die nicht dem gesonderten Steuertarif für Kapitalerträge unterliegen, sondern der tariflichen Einkommensteuer, zum Beispiel Erträge aus Lebensversicherungen oder aus sonstigen Kapitalforderungen. Auch Kapitalertragsteuer, die zu Einnahmen aus anderen Einkunftsarten gehört (zum Beispiel Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung), trägst du hier ein.

Die Kapitalertragsteuer ist eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer. Wenn du die Anlage KAP abgibst, rechnet das Finanzamt diese Steuer auf deine festgesetzte Einkommensteuer an. Du bekommst sie also erstattet, wenn du insgesamt weniger Steuern schuldest, oder sie mindert deine Nachzahlung.

Woher kommen die Beträge?

Die Beträge findest du in den Steuerbescheinigungen deiner Bank oder deines Versicherungsunternehmens. Dort ist die einbehaltene Kapitalertragsteuer getrennt ausgewiesen. Diese Steuerbescheinigung reichst du laut Anleitung immer mit ein.

Achte darauf, dass du hier nur Kapitalertragsteuer einträgst, die zu Erträgen der Zeilen 28 bis 34 oder zu anderen Einkunftsarten gehört. Für Erträge, die dem gesonderten Steuertarif unterliegen, gibt es eine andere Zeile im Formular (Zeile 37).

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die einbehaltene Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer eingetragen wird, ohne dass eine zugehörige Kapitalertragsteuer angegeben wurde. ELSTER meldet dann einen Fehler.

Trage die Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer in die dafür vorgesehene Zeile 45 ein, nicht in Zeile 43. Zeile 43 ist nur für die Kapitalertragsteuer selbst.

  • Verwechsle nicht Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer.
  • Trage keine Steuer für Erträge ein, die dem gesonderten Steuertarif unterliegen.
  • Prüfe die Beträge genau: Sie müssen mit den Bescheinigungen übereinstimmen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 192038Bei den anzurechnenden Steuern zu Erträgen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, wurde einbehaltene Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung eingegeben, aber keine zugehörige Kapitalertragsteuer.

Zeile 43 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202543
2017–201954
201653

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 43 ein?

Die Kapitalertragsteuer, die zu Erträgen der Zeilen 28 bis 34 oder zu Einnahmen aus anderen Einkunftsarten gehört. Die Beträge stehen in deinen Steuerbescheinigungen.

Wo finde ich die Kapitalertragsteuer für Zeile 43?

In den Steuerbescheinigungen deiner Bank oder Versicherung. Dort ist die einbehaltene Kapitalertragsteuer ausgewiesen.

Muss ich die Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer auch in Zeile 43 eintragen?

Nein, die Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer gehört in Zeile 45. In Zeile 43 trägst du nur die Kapitalertragsteuer ein.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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