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Anlage KAP 2025 · Zeile 26

Anlage KAP Zeile 26: Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen

Hier trägst du Erstattungszinsen ein, die dir das Finanzamt auf eine Steuererstattung gezahlt hat. Den Betrag findest du in der Regel im Steuerbescheid bei der Zinsfestsetzung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden (ohne an das Finanzamt zurückgezahlte Zinsen für Steuererstattungen) – Bitte Anleitung beachten. –Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben260 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 26?

In Zeile 26 trägst du Zinsen ein, die dir das Finanzamt auf eine Steuererstattung gezahlt hat (Erstattungszinsen nach § 233a AO). Diese Erstattungszinsen gehören zu den Kapitalerträgen.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“. Auf diese Zinsen behält das Finanzamt keine Kapitalertragsteuer ein. Deshalb musst du sie in der Anlage KAP angeben.

Hast du Zinsen an das Finanzamt zurückgezahlt, gehören diese nicht in Zeile 26. Trage sie stattdessen als negative inländische Kapitalerträge und als Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien in der Anlage KAP ein.

So füllst du die Zeile aus

Den Betrag findest du in der Regel im Steuerbescheid, mit dem das Finanzamt die Zinsen festgesetzt hat. Maßgeblich sind die Zinsen, die dir 2025 zugeflossen sind.

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negativer Betrag ist in dieser Zeile nicht zulässig. ELSTER meldet einen negativen Betrag als Fehler.

Hast du den Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, musst du auf der Anlage KAP, KAP-BET oder KAP-INV Angaben zu deinen Kapitalerträgen machen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 192032Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zu den Kapitalerträgen auf den Anlagen KAP, KAP-BET und / oder KAP-INV getätigt.
  • FehlerPrüfregel 101900033Bei den Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden, wurde ein negativer Betrag eingegeben. Sofern in Erstattungszinsen an das Finanzamt zurückgezahlt wurden, sind diese nicht an dieser Stelle, sondern als negative inländische Kapitalerträge und als "in den Kapitalerträgen enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien" zu erfassen (Anlage KAP).

Zeile 26 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–202526
2016–201919

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP Zeile 26 ein?

Trage dort Erstattungszinsen ein, die dir das Finanzamt auf eine Steuererstattung gezahlt hat. Den Betrag findest du in der Regel im Steuerbescheid bei der Zinsfestsetzung.

Kann ich in Zeile 26 einen negativen Betrag eintragen?

Nein. Ein negativer Betrag in Zeile 26 ist nicht zulässig und wird von ELSTER als Fehler gemeldet. An das Finanzamt zurückgezahlte Zinsen trägst du an anderer Stelle der Anlage KAP ein.

Muss ich Erstattungszinsen in der Steuererklärung angeben?

Ja. Erstattungszinsen gehören zu den Kapitalerträgen und sind in der Anlage KAP anzugeben. Das Finanzamt behält darauf keine Kapitalertragsteuer ein.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025 im Überblick

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