Lohnsteuerbescheinigung erklärt: alle Zeilen und wo du sie einträgst
Dein Arbeitgeber übermittelt die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt und gibt dir einen Ausdruck. Hier steht für jede Nummer, was sie bedeutet und in welche Zeile der Steuererklärung 2025 sie gehört.
Alle Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung 2025
Amtlich endet die Lohnsteuerbescheinigung 2025 mit Nr. 34 „Freibetrag DBA Türkei“; das gilt auch für das Muster 2026. Zeilen mit 35, 36 oder höher sind freiwillige Zusatzangaben deines Arbeitgebers, etwa zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst oder zur Winterbeschäftigungs-Umlage. Ihre Belegung ist nicht bundesweit einheitlich, maßgeblich ist immer der Text neben der Zahl. Nicht verwechseln: Zeile 35 im Hauptvordruck ist die Zeile für Krankengeld, Elterngeld und ähnliche Leistungen.
Die Angaben im Kopf
- Korrektur/Stornierung
Ein Merker, wenn dein Arbeitgeber eine schon übermittelte Bescheinigung korrigiert oder storniert hat. Darüber muss er dich informieren. Für das Finanzamt zählt immer die zuletzt übermittelte Fassung. - Datum
Das Datum, an dem der Ausdruck erstellt wurde. Du trägst es nirgends ein. - Identifikationsnummer
Deine steuerliche Identifikationsnummer. Über sie ordnet das Finanzamt die elektronisch übermittelten Daten dir zu, auch nach einem Umzug. Früher stand ohne IdNr ersatzweise eine eTIN da; seit 2023 ist die IdNr Pflicht. - Personalnummer
Deine interne Personalnummer bei deinem Arbeitgeber. In der Steuererklärung brauchst du sie nicht. - Geburtsdatum
Dein Geburtsdatum. Die Finanzverwaltung gleicht es mit deiner IdNr ab; passen die Daten nicht zusammen, wird die Bescheinigung abgelehnt. - Transferticket
Eine Kennung der elektronischen Übermittlung. Sie belegt, dass dein Arbeitgeber die Daten an die Finanzverwaltung gesendet hat. Fehlen beim Finanzamt Daten, hilft das Transferticket bei der Klärung. - Steuerklasse/Faktor
Die Steuerklasse, mit der dein Arbeitgeber zuletzt gerechnet hat, bei Steuerklasse IV gegebenenfalls mit Faktor; frühere Wechsel im Jahr zeigt der Ausdruck nicht. In der Anlage N steht sie in Zeile 4 und ist meist vorausgefüllt. Bei Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor musst du in der Regel eine Erklärung abgeben. - Zahl der Kinderfreibeträge
Die Zahl der Kinderfreibeträge laut deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, z. B. 0,5 oder 1,0. Sie wirkt beim Lohnsteuerabzug nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Übernommen wird sie nicht; deine Kinder gibst du in der Anlage Kind an. - Steuerfreier Jahresbetrag
Ein Freibetrag, den du für den Lohnsteuerabzug hast eintragen lassen, z. B. wegen hoher Werbungskosten. Du trägst ihn nicht ein, sondern gibst die Kosten dahinter in der Erklärung erneut an. Galt der Freibetrag nicht nur für einen Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung oder Hinterbliebene, musst du ab einer gesetzlichen Lohngrenze eine Erklärung abgeben. - Jahreshinzurechnungsbetrag
Steht hier ein Betrag, hast du einen Teil deines Grundfreibetrags auf einen Zweitjob mit Steuerklasse VI übertragen. Im Hauptjob wird dafür dieser Betrag hinzugerechnet. Eingetragen wird er nicht; wegen des Zweitjobs musst du aber in der Regel eine Erklärung abgeben. - Kirchensteuermerkmale
Deine Religionszugehörigkeit für den Kirchensteuerabzug, z. B. „ev“, „rk“ oder „--“ für keine. Bei Ehepaaren steht auch die Konfession des Partners da; „ev rk“ bedeutet konfessionsverschieden (siehe Nr. 7). Deine Religion gibst du im Hauptvordruck in Zeile 11 an. - Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers
Anschrift und Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte deines Arbeitgebers oder eines Dritten, der die Lohnsteuerpflichten übernommen hat. Meist trägst du davon nichts ein. Nur die Anlage N-AUS fragt bei steuerfreiem Auslandslohn nach Name und Anschrift des Arbeitgebers. - Finanzamt, an das die Lohnsteuer abgeführt wurde
Das Betriebsstättenfinanzamt deines Arbeitgebers mit vierstelliger Finanzamtsnummer, in der letzten Zeile des Ausdrucks. Es ist nicht dein Wohnsitzfinanzamt, bei dem du deine Erklärung abgibst. Eingetragen wird es nicht.