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Lohnsteuerbescheinigung 2025 · Zeile 22

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 22: Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung

Der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (22a) oder Zuschuss zum Versorgungswerk (22b). Er ist nicht abziehbar, wird aber für die Berechnung deiner Altersvorsorge gebraucht.

So steht es auf der Bescheinigung

22. Arbeitgeberanteil/-zuschuss a) zur gesetzlichen Rentenversicherung

22. Arbeitgeberanteil/-zuschuss b) an berufsständische Versorgungseinrichtungen

Wo trage ich das ein?

Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.

Warum der Arbeitgeberanteil wichtig ist

Für die Altersvorsorge rechnet das Finanzamt zuerst deinen Anteil und den Arbeitgeberanteil zusammen, bis zum Höchstbetrag von 29.344 € (Zusammenveranlagung 58.688 €). Davon zieht es den steuerfreien Arbeitgeberanteil wieder ab.

Liegst du unter dem Höchstbetrag, bleibt am Ende dein eigener Beitrag als Sonderausgabe.

Gut zu wissen

  • Nr. 22 und Nr. 23 gibst du immer gemeinsam an, notfalls mit 0.
  • Zahlt dein Arbeitgeber direkt an das Versorgungswerk, stehen der Zuschuss in 22b und dein Anteil in 23b. Zahlst du selbst, gibt es nur 22b.
  • Bei Minijobs ohne Pauschalsteuer kann hier der Rentenbeitrag des Arbeitgebers stehen.
  • Versorgungswerke übermitteln Beiträge nicht immer elektronisch. Bewahre deine Beitragsbescheinigung auf.

Häufige Fragen

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 22: Wo trage ich den Arbeitgeberanteil ein?

In der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 9. Das gilt für 22a und 22b. Der Wert ist in der Regel vorausgefüllt.

Kann ich den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung absetzen?

Nein. Er ist steuerfrei und wird nur für die Berechnung gebraucht. Das Finanzamt rechnet ihn zu deinem Anteil hinzu, prüft den Höchstbetrag und zieht ihn danach wieder ab.

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