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Lohnsteuerbescheinigung 2025 · Zeile 2

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 2: Zeiten ohne Lohn und Großbuchstaben

„U“ zählt Unterbrechungen ohne Lohnanspruch von mindestens 5 Arbeitstagen am Stück. Die Großbuchstaben S, M, F und FR markieren Sonderfälle, die in der Steuererklärung Folgen haben können.

So steht es auf der Bescheinigung

2. Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn

Anzahl „U“

Großbuchstaben (S, M, F, FR)

Für 2022 gab es zusätzlich den Großbuchstaben „E“ für die vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale. Im Muster 2025 ist er nicht mehr vorgesehen.

Wo trage ich das ein?

Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.

Die Großbuchstaben im Überblick

Die Buchstaben stehen neben Nr. 2. Jeder steht für einen Sonderfall:

  • S: Die Steuer auf eine Einmalzahlung wurde ohne den Lohn früherer Arbeitgeber im selben Jahr berechnet. Sie kann zu niedrig sein.
  • M: Dein Arbeitgeber hat dir bei einer Auswärtstätigkeit oder doppelten Haushaltsführung eine Mahlzeit gestellt, egal wie oft.
  • F: Du bist steuerfrei mit einer Sammelbeförderung deines Arbeitgebers zur Arbeit gefahren.
  • FR1, FR2, FR3: Du bist französischer Grenzgänger, dein Lohn wird in Frankreich besteuert. Die Ziffer steht für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder das Saarland.

Gut zu wissen

  • Die Anzahl „U“ trägst du nicht ein. Krankengeld, Elterngeld und ähnliche Leistungen melden die zahlenden Stellen selbst; sie stehen im Hauptvordruck in Zeile 35.
  • Zeiten mit Kurzarbeitergeld zählen nicht als Unterbrechung.
  • Steht „S“ auf deiner Bescheinigung, musst du eine Steuererklärung abgeben.
  • Bei „M“ kürzt du deine Verpflegungspauschalen: für ein Frühstück um 20 %, für ein Mittag- oder Abendessen um je 40 % der Tagespauschale von 28 €.
  • Bei „F“ gibt es für die Strecke mit Sammelbeförderung keine Entfernungspauschale.

Häufige Fragen

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 2: Was bedeutet „U“?

„U“ zählt, wie oft du 2025 mindestens 5 Arbeitstage am Stück im Wesentlichen keinen Anspruch auf Lohn hattest, z. B. wegen Krankengeld, Elternzeit oder unbezahltem Urlaub. Du trägst die Zahl nicht ein. Die Leistungen selbst melden Krankenkasse oder Elterngeldstelle an das Finanzamt.

Großbuchstabe M auf der Lohnsteuerbescheinigung: Was muss ich tun?

Machst du Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeiten geltend, musst du sie kürzen: für ein Frühstück um 20 %, für ein Mittag- oder Abendessen um je 40 % der Tagespauschale von 28 €. Die Kürzung trägst du in der Anlage N in Zeile 75 (Inland) oder 76 (Ausland) ein. Machst du keine Verpflegungspauschalen geltend, hat „M“ für dich keine Folgen.

Großbuchstabe S: Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Ja. „S“ zeigt, dass die Steuer auf eine Einmalzahlung ohne den Lohn deiner früheren Arbeitgeber im selben Jahr berechnet wurde. Sie kann deshalb zu niedrig sein, und du musst eine Erklärung abgeben.

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