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Anlage Vorsorgeaufwand 2025 · Zeile 34

Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 34: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung

Hier trägst du die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung ein. Der Betrag steht in Nummer 24 a deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gesetzliche Krankenversicherung laut Nr. 24 a der LohnsteuerbescheinigungSteuerfreie Arbeitgeberzuschüsse360 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Den Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 24a . Mit dem Belegabruf in ELSTER ist er meist schon eingetragen.

Was gehört in Zeile 34?

In Zeile 34 trägst du die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung ein. Die Angabe stammt aus Nummer 24 a der Lohnsteuerbescheinigung.

Der Betrag wird oft schon automatisch über den Belegabruf vorausgefüllt. Du musst ihn dann nur noch prüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse“. Dort werden die Zuschüsse des Arbeitgebers zu deiner Kranken- und Pflegeversicherung erfasst.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Er kann auch negativ sein, wenn du etwas zurückzahlen musstest.

Achte darauf, dass du die Zuschüsse zur Krankenversicherung (Nummer 24 a oder 24 b der Lohnsteuerbescheinigung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Nummer 24 c der Lohnsteuerbescheinigung) immer gemeinsam angibst. Die Pflegeversicherung trägst du in Zeile 36 ein.

Wenn du angibst, dass kein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung oder zu den Krankheitskosten besteht, darfst du hier keine Zuschüsse eintragen. Das prüft ELSTER.

  • Betrag aus Nummer 24 a der Lohnsteuerbescheinigung
  • Zusammen mit Zeile 36 (gesetzliche Pflegeversicherung, Nummer 24 c) angeben
  • Bei Belegabruf oft vorausgefüllt – nur prüfen

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, die Zuschüsse zur Krankenversicherung anzugeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden. ELSTER weist darauf hin.

Ein weiterer Fehler ist, die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht gemeinsam anzugeben. Beide gehören immer zusammen.

Wenn du keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse hast, darfst du hier keine Beträge eintragen. Andernfalls meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100240075Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung laut Nummer 24 a der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden.
  • FehlerPrüfregel 100240078Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse zur Krankenversicherung (Nummer 24 a / b der Lohnsteuerbescheinigung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Nummer 24 c der Lohnsteuerbescheinigung) immer gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 100240085Es wurde angegeben, dass kein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung beziehungsweise zu den Krankheitskosten besteht, gleichzeitig wurden aber steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung laut Nummer 24a oder 24b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

Zeile 34 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202534
2016–202237

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 34 der Anlage Vorsorgeaufwand ein?

Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung aus Nummer 24 a deiner Lohnsteuerbescheinigung. Der Betrag wird oft automatisch vorausgefüllt.

Muss ich Zeile 34 und Zeile 36 zusammen ausfüllen?

Ja, die Zuschüsse zur Krankenversicherung (Nummer 24 a oder 24 b) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Nummer 24 c) müssen immer gemeinsam angegeben werden. Die Pflegeversicherung trägst du in Zeile 36 ein.

Was passiert, wenn ich Zeile 34 ausfülle, aber keine Beiträge zur Basiskrankenversicherung angebe?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Du musst auch die entsprechenden Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklären.

Alle Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand 2025 im Überblick

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