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Anlage Vorsorgeaufwand 2025 · Zeile 35

Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 35: Steuerfreie Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung

Hier trägst du die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung ein. Der Betrag steht in Nummer 24 b deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Private Krankenversicherung laut Nr. 24 b der LohnsteuerbescheinigungSteuerfreie Arbeitgeberzuschüsse361 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Den Betrag findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 24b . Mit dem Belegabruf in ELSTER ist er meist schon eingetragen.

Was gehört in Zeile 35?

In Zeile 35 steht die private Krankenversicherung laut Nummer 24 b der Lohnsteuerbescheinigung. Das sind die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse, die du zu deiner privaten Krankenversicherung bekommst.

Der Wert steht in Nummer 24 b deiner Lohnsteuerbescheinigung. Er wird oft schon per Belegabruf vorausgefüllt. Dann musst du nichts mehr eintragen.

Darauf musst du achten

Die Zuschüsse zur Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung gibst du immer gemeinsam an. Die Pflegeversicherung trägst du in Zeile 36 ein.

Wenn du angibst, dass kein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse besteht, darfst du hier keine Zuschüsse eintragen. Das passt nicht zusammen.

Die Zuschüsse gehören nur dann in diese Zeile, wenn du auch Beiträge zur privaten Basiskrankenversicherung erklärst. Ohne diese Beiträge meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100240076Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung laut Nummer 24 b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden.
  • FehlerPrüfregel 100240078Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse zur Krankenversicherung (Nummer 24 a / b der Lohnsteuerbescheinigung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Nummer 24 c der Lohnsteuerbescheinigung) immer gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 100240085Es wurde angegeben, dass kein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung beziehungsweise zu den Krankheitskosten besteht, gleichzeitig wurden aber steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung laut Nummer 24a oder 24b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

Zeile 35 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202535
2016–202238

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 35 der Anlage Vorsorgeaufwand ein?

Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung laut Nummer 24 b der Lohnsteuerbescheinigung. Der Betrag steht in deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Muss ich Zeile 35 ausfüllen, wenn die Daten schon per Belegabruf vorliegen?

Nein. Elektronisch gemeldete Daten musst du nicht erneut eintragen. Prüfe nur, ob der Betrag stimmt.

Warum meldet ELSTER einen Fehler zu Zeile 35?

Meist fehlen die Beiträge zur privaten Basiskrankenversicherung oder die Zuschüsse zur Pflegeversicherung in Zeile 36. Beide Angaben gehören zusammen.

Alle Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand 2025 im Überblick

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