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Lohnsteuerbescheinigung 2025 · Zeile 10

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10: Abfindungen und Lohn für mehrere Jahre

Abfindungen, andere Entschädigungen und Lohn für eine mehrjährige Tätigkeit. Die Fünftelregelung gibt es seit 2025 nur noch über die Steuererklärung. Eintrag: Anlage N, Zeile 17.

So steht es auf der Bescheinigung

10. Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen, z.B. Abfindungen (in 3. enthalten, ohne 9.)

Bis 2024 hieß die Nummer „Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen“ und war nicht in Nr. 3 enthalten. Nicht ermäßigt besteuerte Beträge standen in Nr. 19. Seit 2025 stehen alle diese Bezüge in Nr. 10.

Wo trage ich das ein?

  • Anlage N, Zeile 17Bezeichnung und Betrag laut Nr. 10; der Betrag ist schon in Zeile 5 enthalten.
  • Anlage N, Zeile 80Werbungskosten zu diesen Bezügen, z. B. Anwaltskosten wegen der Abfindung.

Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.

Beispiel: Abfindung nach einer Kündigung

Du bekommst 2025 nach einer Kündigung eine Abfindung. Dein Arbeitgeber versteuert sie ohne Fünftelregelung. Die Abfindung steht in Nr. 3 und zusätzlich in Nr. 10.

In der Anlage N gibst du den Betrag aus Nr. 10 in Zeile 17 an. Das Finanzamt prüft dann die Fünftelregelung und berechnet die Steuer neu.

Gut zu wissen

  • Seit 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr anwenden. Die Ermäßigung bekommst du nur, wenn du eine Steuererklärung abgibst.
  • Eine Entschädigung wird nur ermäßigt besteuert, wenn sie gebündelt in einem Jahr zufließt.
  • Lohn für eine mehrjährige Tätigkeit muss sich über mindestens zwei Jahre und mehr als zwölf Monate erstrecken.
  • Nr. 10 ist schon in Nr. 3 enthalten. Addiere den Betrag nicht noch einmal.
  • Hast du 2025 eine Abfindung bekommen, solltest du eine Erklärung abgeben. Häufig ergibt sich eine Erstattung.

Häufige Fragen

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10: Wo trage ich die Abfindung ein?

In der Anlage N in Zeile 17, mit Bezeichnung und Betrag. Der Betrag ist schon im Bruttoarbeitslohn in Zeile 5 enthalten. Werbungskosten zur Abfindung gehören in Zeile 80.

Lohnt sich bei einer Abfindung eine Steuererklärung?

Meist ja. Seit 2025 bekommst du die Fünftelregelung nur noch über die Steuererklärung, weil dein Arbeitgeber sie beim Lohnsteuerabzug nicht mehr anwenden darf. Häufig ergibt sich eine Erstattung.

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