Lohnsteuerbescheinigung Zeile 17: Steuerfreies Jobticket und Fahrtzuschüsse
So steht es auf der Bescheinigung
17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind
Wo trage ich das ein?
- Anlage N, Zeile 51
Betrag laut Nr. 17 im Feld für steuerfrei ersetzte Arbeitgeberleistungen; in der Regel vorausgefüllt.
Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.
Beispiel: Deutschlandticket vom Arbeitgeber
Gut zu wissen
Das Finanzamt zieht den Betrag von deiner Entfernungspauschale ab, höchstens bis auf 0 €. Die Entfernungspauschale 2025 beträgt 0,30 € je km für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km. Hat dein Arbeitgeber das Jobticket pauschal mit 25 % versteuert, steht es nicht in Nr. 17 und wird nicht angerechnet. Auch Jobtickets, die als Sachbezug steuerfrei bleiben, zählen hierher.