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Lohnsteuerbescheinigung 2025 · Zeile 17

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 17: Steuerfreies Jobticket und Fahrtzuschüsse

Steuerfreie Leistungen deines Arbeitgebers für den Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln, vor allem das Jobticket oder Deutschlandticket. Sie mindern deine Entfernungspauschale. Eintrag: Anlage N, Zeile 51.

So steht es auf der Bescheinigung

17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind

Wo trage ich das ein?

  • Anlage N, Zeile 51Betrag laut Nr. 17 im Feld für steuerfrei ersetzte Arbeitgeberleistungen; in der Regel vorausgefüllt.

Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.

Beispiel: Deutschlandticket vom Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber stellt dir 2025 steuerfrei das Deutschlandticket. Der Wert steht in Nr. 17. In der Anlage N trägst du deine Fahrten zur Arbeit wie gewohnt ein. Das Finanzamt berechnet die Entfernungspauschale und zieht den Betrag aus Nr. 17 davon ab.

Gut zu wissen

  • Das Finanzamt zieht den Betrag von deiner Entfernungspauschale ab, höchstens bis auf 0 €.
  • Die Entfernungspauschale 2025 beträgt 0,30 € je km für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km.
  • Hat dein Arbeitgeber das Jobticket pauschal mit 25 % versteuert, steht es nicht in Nr. 17 und wird nicht angerechnet.
  • Auch Jobtickets, die als Sachbezug steuerfrei bleiben, zählen hierher.

Häufige Fragen

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 17: Wo trage ich das ein?

In der Anlage N in Zeile 51, im Feld für steuerfrei ersetzte Arbeitgeberleistungen. Der Wert ist in der Regel vorausgefüllt. Das Finanzamt kürzt damit deine Entfernungspauschale.

Wird das Deutschlandticket vom Arbeitgeber auf die Pendlerpauschale angerechnet?

Ja, wenn es steuerfrei war und deshalb in Nr. 17 steht. Hat dein Arbeitgeber es pauschal mit 25 % versteuert, wird es nicht angerechnet.

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