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Lohnsteuerbescheinigung 2025 · Zeile 6

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 6: Kirchensteuer des Arbeitnehmers

Die für dich einbehaltene Kirchensteuer. Sie wird auf deine Kirchensteuer angerechnet und ist zugleich als Sonderausgabe abziehbar. Deshalb trägst du sie an zwei Stellen ein.

So steht es auf der Bescheinigung

6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3.

Bis 2024 stand die Kirchensteuer auf ermäßigt besteuerte Bezüge aus Nr. 9 und 10 gesondert in Nr. 13. Seit 2025 ist sie in Nr. 6 enthalten.

Wo trage ich das ein?

Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.

Gut zu wissen

  • Trägst du in der Anlage Sonderausgaben weniger Kirchensteuer ein, als deine Lohnsteuerbescheinigungen ausweisen, gibt ELSTER einen Hinweis aus.
  • Erstattete Kirchensteuer 2025 gehört in derselben Zeile der Anlage Sonderausgaben in die Spalte „2025 erstattet“.
  • In Bayern, Bremen und Niedersachsen steht die gesamte Kirchensteuer immer in Nr. 6, auch bei Ehepaaren mit verschiedener Konfession.

Häufige Fragen

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 6: Wo trage ich die Kirchensteuer ein?

An zwei Stellen: in der Anlage N in Zeile 8 und als Sonderausgabe in der Anlage Sonderausgaben in Zeile 4. Dort rechnest du die Kirchensteuer aus Nr. 7 und selbst gezahlte Kirchensteuer dazu.

Ist die Kirchensteuer von der Lohnsteuerbescheinigung absetzbar?

Ja. Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar. Du trägst sie in der Anlage Sonderausgaben in Zeile 4 ein; eine Erstattung aus 2025 gibst du dort in der Spalte „2025 erstattet“ an.

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