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Formular erklärt

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung: Zeilen, Nachweise und Tipps für Zweitwohnung, Familienheimfahrten und Verpflegung im Formular.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung erfasst deine Mehrkosten, wenn du aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort nutzt. Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 ist sie ein eigener Vordruck neben der Anlage N.

Wer muss es ausfüllen?

Sie gehört in deine Einkommensteuererklärung, wenn du Arbeitnehmer bist und neben deinem eigenen Hausstand eine Zweitunterkunft am Beschäftigungsort führst. Ehepartner mit Arbeitslohn füllen jeweils eine eigene Anlage N aus.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Kopf und ZuordnungTrage Name, Vorname und Steuernummer ein. Der Vordruck gehört zusätzlich zur Anlage N in deine Steuererklärung.Bei Zusammenveranlagung braucht jede Person mit eigener doppelter Haushaltsführung eine eigene Anlage. Den steuerfreien Arbeitgeberersatz findest du in Nummer 21 deiner Lohnsteuerbescheinigung.
Angaben zur Begründung (Zeilen 4–11)Hier beschreibst du den beruflichen Anlass, den Beschäftigungsort und den Zeitpunkt, ab dem du die Zweitunterkunft nutzt. Du erklärst außerdem, dass du am Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand führst.Der Lebensmittelpunkt liegt dort, wo deine engsten persönlichen Beziehungen sind. Außerdem musst du dich finanziell an den Kosten dieses Haushalts beteiligen.
Wahlrecht (Zeile 12)Bist du mehr als einmal pro Woche heimgefahren, entscheidest du dich: entweder Unterkunftskosten plus eine Familienheimfahrt pro Woche oder die Entfernungspauschale für alle Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.Das Wahlrecht gilt bei derselben doppelten Haushaltsführung nur einmal je Kalenderjahr.
Familienheimfahrten (Zeilen 17–22)Eine Heimfahrt pro Woche setzt du mit der Entfernungspauschale an: 2025 sind es 0,30 € je km für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km, ab 2026 einheitlich 0,38 € ab dem ersten km. Die Höchstgrenze von 4.500 € gilt für Familienheimfahrten nicht. Fährst du mit einem Firmenwagen, entfällt der Abzug.Flug- und Fährkosten für Heimfahrten kannst du zusätzlich ansetzen.
Fahrten zu Beginn und Ende (Zeilen 13–16)Die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt zurück trägst du gesondert ein. Beim eigenen Pkw ist ein pauschaler Kilometersatz von 0,30 € je gefahrenem Kilometer möglich, bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Kosten.Mit einem Firmenwagen sind diese Fahrten nicht abziehbar. Fahrten mit dem privaten Pkw kannst du angeben.
Kosten der Zweitunterkunft (Zeilen 23–24)Erfasst werden Miete, Betriebskosten, Reinigung, Zweitwohnungssteuer, Rundfunkbeitrag und Stellplatz. Im Inland ist der Ansatz auf 1.000 € pro Monat begrenzt. Nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich auf andere Monate des Jahres übertragen.Gehört die Zweitwohnung dir, setzt du Schuldzinsen, Reparaturen, Nebenkosten und Abschreibung an. Sammle dafür alle Belege.
Verpflegungsmehraufwand (Zeilen 25–31)Für die ersten drei Monate am neuen Ort kannst du Pauschalen ansetzen: 28 € je vollem Kalendertag und 14 € für An- und Abreisetage. Ein gestelltes Frühstück kürzt um 20 %, Mittag- oder Abendessen um je 40 % von 28 €.Warst du vorher schon am selben Ort auswärts tätig, wird diese Zeit auf die drei Monate angerechnet. Kürze nur für Mahlzeiten vom Arbeitgeber und rechne eigene Zuzahlungen gegen.
Umzug und sonstige Kosten (Zeile 32)Kosten für den Umzug an den Beschäftigungsort, für die Begründung, den Wechsel oder die Beendigung der doppelten Haushaltsführung trägst du in tatsächlicher Höhe ein. Pauschbeträge für Umzugsauslagen sind hier nicht vorgesehen.Rechnungen und Quittungen solltest du aufbewahren. Das Finanzamt verlangt sie oft nur auf Nachfrage.
Arbeitgeberersatz (Zeile 34)Steuerfreie Erstattungen deines Arbeitgebers, etwa für Unterkunft oder Umzug, ziehst du von deinen Kosten ab. Trage den Betrag in die dafür vorgesehene Zeile ein.Ohne diesen Abzug würde das Finanzamt dieselben Kosten doppelt berücksichtigen.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 30 Zeilen. Zu 27 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Allgemeine Angaben
4Der doppelte Haushalt wurde aus beruflichem Anlass begründet am501
5 Grund
6Der doppelte Haushalt hat seitdem ununterbrochen bestanden bis ... (2025)502
7 Beschäftigungsort (PLZ, Ort, sowie zusätzlich den Staat - falls im Ausland und abweichend vom Staat, in dem der doppelte Haushalt liegt -)
8Der doppelte Haushalt liegt im Ausland · Ausländischer Staat, in dem der doppelte Haushalt liegt507
9Es liegt ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt vor503
10PLZ, Ort des eigenen Hausstandes · seit504
11Der Begründung des doppelten Haushalts ist eine Auswärtstätigkeit am selben Beschäftigungsort unmittelbar vorausgegangen505
12Anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung werden bei den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in den Zeilen 27 bis 34 der Anlage N Fahrtkosten für mehr als eine Heimfahrt wöchentlich geltend gemacht506
Fahrtkosten
13Die Fahrten wurden mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt510
mit privatem Kfz
14gefahrene km · Kilometersatz bei Einzelnachweis · Berechnung des Kilometersatzes bei Einzelnachweis511, 512
mit privatem Motorrad / Motorroller
15gefahrene km · Kilometersatz bei Einzelnachweis · Berechnung des Kilometersatzes bei Einzelnachweis522, 523
mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder entgeltlicher Sammelbeförderung
16Betrag513
Wöchentliche Familienheimfahrten
17einfache Entfernung in km (ohne Flugstrecken) · Anzahl der Familienheimfahrten514, 515
18Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (ohne Fähr- und Flugkosten)516
Nur bei Behinderungsgrad von mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen „G“
19Einfache Entfernung in km (ohne Flugstrecken) · davon mit privatem Kfz zurückgelegt in km · Anzahl der Familienheimfahrten · Berechnung des Kilometersatzes bei Einzelnachweis524, 517, 518
20Kilometersatz bei Einzelnachweis519
21Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (ohne Fähr- und Flugkosten)520
Flug- und Fährkosten / entgeltliche Sammelbeförderung
22Fähr- und Flugkosten (zu den wöchentlichen Heimfahrten laut den Zeilen 17 bis 21) oder Kosten für entgeltliche Sammelbeförderung für Heimfahrten521
Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte
23Aufwendungen (z. B. Miete einschließlich Stellplatz- / Garagenkosten, Nebenkosten)530
24Größe der Zweitwohnung des doppelten Haushalts im Ausland in m²531
Bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland
25Anzahl der An- und Abreisetage541
26Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden542
27Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen)544
Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland
28Anzahl der An- und Abreisetage · Pauschbetrag für An- und Abreisetage
29Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden · Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden
30Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen)
31Summe der Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland543
Sonstige Aufwendungen
32Art der Aufwendungen · Betrag550
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen / Zuschüsse
34 Vom Arbeitgeber / von der Agentur für Arbeit insgesamt steuerfrei ersetzt 590

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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