| Kopf und Zuordnung | Trage Name, Vorname und Steuernummer ein. Der Vordruck gehört zusätzlich zur Anlage N in deine Steuererklärung. | Bei Zusammenveranlagung braucht jede Person mit eigener doppelter Haushaltsführung eine eigene Anlage. Den steuerfreien Arbeitgeberersatz findest du in Nummer 21 deiner Lohnsteuerbescheinigung. |
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| Angaben zur Begründung (Zeilen 4–11) | Hier beschreibst du den beruflichen Anlass, den Beschäftigungsort und den Zeitpunkt, ab dem du die Zweitunterkunft nutzt. Du erklärst außerdem, dass du am Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand führst. | Der Lebensmittelpunkt liegt dort, wo deine engsten persönlichen Beziehungen sind. Außerdem musst du dich finanziell an den Kosten dieses Haushalts beteiligen. |
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| Wahlrecht (Zeile 12) | Bist du mehr als einmal pro Woche heimgefahren, entscheidest du dich: entweder Unterkunftskosten plus eine Familienheimfahrt pro Woche oder die Entfernungspauschale für alle Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. | Das Wahlrecht gilt bei derselben doppelten Haushaltsführung nur einmal je Kalenderjahr. |
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| Familienheimfahrten (Zeilen 17–22) | Eine Heimfahrt pro Woche setzt du mit der Entfernungspauschale an: 2025 sind es 0,30 € je km für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km, ab 2026 einheitlich 0,38 € ab dem ersten km. Die Höchstgrenze von 4.500 € gilt für Familienheimfahrten nicht. Fährst du mit einem Firmenwagen, entfällt der Abzug. | Flug- und Fährkosten für Heimfahrten kannst du zusätzlich ansetzen. |
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| Fahrten zu Beginn und Ende (Zeilen 13–16) | Die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt zurück trägst du gesondert ein. Beim eigenen Pkw ist ein pauschaler Kilometersatz von 0,30 € je gefahrenem Kilometer möglich, bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Kosten. | Mit einem Firmenwagen sind diese Fahrten nicht abziehbar. Fahrten mit dem privaten Pkw kannst du angeben. |
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| Kosten der Zweitunterkunft (Zeilen 23–24) | Erfasst werden Miete, Betriebskosten, Reinigung, Zweitwohnungssteuer, Rundfunkbeitrag und Stellplatz. Im Inland ist der Ansatz auf 1.000 € pro Monat begrenzt. Nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich auf andere Monate des Jahres übertragen. | Gehört die Zweitwohnung dir, setzt du Schuldzinsen, Reparaturen, Nebenkosten und Abschreibung an. Sammle dafür alle Belege. |
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| Verpflegungsmehraufwand (Zeilen 25–31) | Für die ersten drei Monate am neuen Ort kannst du Pauschalen ansetzen: 28 € je vollem Kalendertag und 14 € für An- und Abreisetage. Ein gestelltes Frühstück kürzt um 20 %, Mittag- oder Abendessen um je 40 % von 28 €. | Warst du vorher schon am selben Ort auswärts tätig, wird diese Zeit auf die drei Monate angerechnet. Kürze nur für Mahlzeiten vom Arbeitgeber und rechne eigene Zuzahlungen gegen. |
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| Umzug und sonstige Kosten (Zeile 32) | Kosten für den Umzug an den Beschäftigungsort, für die Begründung, den Wechsel oder die Beendigung der doppelten Haushaltsführung trägst du in tatsächlicher Höhe ein. Pauschbeträge für Umzugsauslagen sind hier nicht vorgesehen. | Rechnungen und Quittungen solltest du aufbewahren. Das Finanzamt verlangt sie oft nur auf Nachfrage. |
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| Arbeitgeberersatz (Zeile 34) | Steuerfreie Erstattungen deines Arbeitgebers, etwa für Unterkunft oder Umzug, ziehst du von deinen Kosten ab. Trage den Betrag in die dafür vorgesehene Zeile ein. | Ohne diesen Abzug würde das Finanzamt dieselben Kosten doppelt berücksichtigen. |
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