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Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 · Zeile 30

Anlage N-Doppelte Haushaltsführung Zeile 30: Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung im Ausland

Trage hier den Betrag ein, um den sich deine Verpflegungspauschalen bei doppelter Haushaltsführung im Ausland wegen gestellter Mahlzeiten kürzen. Eigene Zuzahlungen rechnest du dagegen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen)Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung › Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 30?

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“, Block „Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland“.

Hier erfasst du den Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung. Dieser Betrag mindert die Verpflegungspauschalen, die du für die doppelte Haushaltsführung im Ausland ansetzt.

Eigene Zuzahlungen zu den Mahlzeiten rechnest du gegen den Kürzungsbetrag auf. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

So füllst du die Zeile aus

Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus den Mahlzeiten, die dir während der doppelten Haushaltsführung im Ausland gestellt wurden. Die genauen Kürzungssätze und Pauschbeträge für das Ausland findest du in den amtlichen Vorgaben.

Die Zeile steht im Zusammenhang mit den Zeilen 28 und 29 (Anzahl der An- und Abreisetage sowie Anzahl der Tage mit 24 Stunden Abwesenheit) und der Zeile 31 (Summe der Verpflegungsmehraufwendungen).

ELSTER prüft, ob der Kürzungsbetrag mit den übrigen Angaben zusammenpasst. Der Kürzungsbetrag darf die abziehbaren Pauschbeträge nicht übersteigen.

  • Zeile 28: Anzahl der An- und Abreisetage
  • Zeile 29: Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden
  • Zeile 31: Summe der Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

Häufige Fehler

Achte darauf, dass du den Kürzungsbetrag nur angibst, wenn du auch die zugehörigen Abwesenheitstage und Pauschbeträge erklärt hast. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn du sowohl Verpflegungsmehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Inland als auch im Ausland angibst, kann das zu einer Fehlermeldung führen. Erkläre jeden doppelten Haushalt gesondert.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100200051Der angegebene Betrag für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag überein (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200050Zu den Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland wurden Abwesenheitstage und Pauschbeträge beziehungsweise ein Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung angegeben, der sich ergebende Betrag für die Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland wurde jedoch nicht erklärt (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200088Bei den Angaben zu Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Ausland wurde ein Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung angegeben, jedoch wurden keine Angaben zur Anzahl der Abwesenheitstage oder An- und Abreisetage und den zugehörigen Pauschbeträgen getätigt (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200058Bei den Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung liegen gleichzeitig Angaben zu den Mehraufwendungen für Verpflegung im Inland und im Ausland vor. Falls mehrere doppelte Haushaltsführungen im Veranlagungszeitraum vorlagen, erklären Sie bitte jeden doppelten Haushalt gesondert (doppelte Haushaltsführung).
  • FehlerPrüfregel 100200089Bei den Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung im Ausland übersteigt der Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung die abziehbaren Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung, die sich aufgrund der Angaben zu den Abwesenheitstagen und An- und Abreisetagen ergeben (doppelte Haushaltsführung).

Zeile 30 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202530
2020–2022114
2016–201984

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 30 der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ein?

Den Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung für Verpflegungspauschalen bei doppelter Haushaltsführung im Ausland. Eigene Zuzahlungen zu Mahlzeiten rechnest du dagegen.

Muss ich den Kürzungsbetrag immer angeben?

Nur wenn dir während der doppelten Haushaltsführung im Ausland Mahlzeiten gestellt wurden. Dann musst du auch die Abwesenheitstage und Pauschbeträge in den Zeilen 28 und 29 erklären.

Was passiert, wenn der Kürzungsbetrag zu hoch ist?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn der Kürzungsbetrag die abziehbaren Pauschbeträge übersteigt. Der Kürzungsbetrag darf höchstens so hoch sein wie die Pauschbeträge, die sich aus den Abwesenheitstagen ergeben.

Alle Zeilen der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2025 im Überblick

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