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Lohnsteuerbescheinigung 2025 · Zeile 28

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28: Private Kranken- und Pflegeversicherung

Ein Rechenwert für den Lohnsteuerabzug, nicht dein tatsächlicher Beitrag. Du trägst ihn nicht ein: Deine echten Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung meldet dein Versicherer.

So steht es auf der Bescheinigung

28. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale

Warum Nr. 28 nicht zu deinen Beiträgen passt

Dein Arbeitgeber berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale. Nr. 28 zeigt nur den Teil, den er dabei für die private Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt hat, oder die Mindestvorsorgepauschale.

Das ist ein Rechenwert für die laufende Lohnsteuer. In der Steuererklärung zählen allein die Beiträge, die dein Versicherer meldet.

Gut zu wissen

  • Deine tatsächlichen Beiträge stehen nach dem Belegabruf in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 23 und 24.
  • Bekommst du einen Arbeitgeberzuschuss, wurden deine Beiträge pauschal um einen fiktiven Arbeitgeberanteil gekürzt. Deshalb weicht Nr. 28 von deinen gezahlten Beiträgen ab.
  • Die Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 % des Arbeitslohns, höchstens 1.900 € im Jahr, in Steuerklasse III höchstens 3.000 €. Sie steht z. B. bei Minijobbern mit individueller Besteuerung, Praktikanten oder Studenten.
  • Die Mindestvorsorgepauschale wirkt nur beim Lohnsteuerabzug. In der Steuererklärung zählen nur die Beiträge, die du tatsächlich gezahlt hast.
  • Nr. 28 gibt es in dieser Form nur noch für 2025. Ab 2026 ist sie unbesetzt; die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung stehen dann im Kopf der Bescheinigung.

Häufige Fragen

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28: Wo trage ich das ein?

Gar nicht. Nr. 28 ist nur ein Rechenwert für die Lohnsteuer. Deine tatsächlichen Beiträge meldet dein Versicherer an das Finanzamt; sie gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 23 und 24.

Was bedeutet Mindestvorsorgepauschale auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Eine Pauschale von 12 % des Arbeitslohns, höchstens 1.900 € im Jahr (Steuerklasse III: 3.000 €). Sie wird nur beim Lohnsteuerabzug angesetzt, z. B. bei Praktikanten oder Studenten. In der Steuererklärung spielt sie keine Rolle.

Warum ist Nr. 28 niedriger als meine PKV-Beiträge?

Weil nur der beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Teil bescheinigt wird. Bei einem Arbeitgeberzuschuss werden deine Beiträge pauschal um einen fiktiven Arbeitgeberanteil gekürzt. Für die Steuererklärung zählen die Beiträge, die dein Versicherer meldet.

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