Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28: Private Kranken- und Pflegeversicherung
So steht es auf der Bescheinigung
28. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale
Warum Nr. 28 nicht zu deinen Beiträgen passt
Gut zu wissen
Deine tatsächlichen Beiträge stehen nach dem Belegabruf in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 23 und 24. Bekommst du einen Arbeitgeberzuschuss, wurden deine Beiträge pauschal um einen fiktiven Arbeitgeberanteil gekürzt. Deshalb weicht Nr. 28 von deinen gezahlten Beiträgen ab. Die Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 % des Arbeitslohns, höchstens 1.900 € im Jahr, in Steuerklasse III höchstens 3.000 €. Sie steht z. B. bei Minijobbern mit individueller Besteuerung, Praktikanten oder Studenten. Die Mindestvorsorgepauschale wirkt nur beim Lohnsteuerabzug. In der Steuererklärung zählen nur die Beiträge, die du tatsächlich gezahlt hast. Nr. 28 gibt es in dieser Form nur noch für 2025. Ab 2026 ist sie unbesetzt; die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung stehen dann im Kopf der Bescheinigung.