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Lohnsteuerbescheinigung 2025 · Zeile 33

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 33: Unbesetzt (früher Kindergeld)

Seit 2024 nicht belegt. Früher stand hier Kindergeld, das Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes selbst ausgezahlt haben. Du trägst nichts ein.

So steht es auf der Bescheinigung

33. unbesetzt

Bis einschließlich 2023 stand hier das ausgezahlte Kindergeld, wenn ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes als eigene Familienkasse auftrat. Mit der Auflösung dieser Familienkassen ist die Angabe seit 2024 entfallen.

Gut zu wissen

  • Kindergeld trägst du in der Erklärung nicht ein. Das Finanzamt kennt es und vergleicht es in der Anlage Kind mit dem Kinderfreibetrag.
  • Auf einer Bescheinigung 2025 bleibt Nr. 33 leer.

Häufige Fragen

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 33: Wo ist das Kindergeld?

Nr. 33 ist seit 2024 unbesetzt. Früher stand hier Kindergeld, das Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes als eigene Familienkasse ausgezahlt haben. Diese Familienkassen gibt es nicht mehr.

Muss ich Kindergeld in der Steuererklärung angeben?

Nein. Das Finanzamt kennt das Kindergeld und berücksichtigt es bei der Prüfung, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist. Deine Kinder gibst du in der Anlage Kind an.

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