Lohnsteuerbescheinigung Zeile 33: Unbesetzt (früher Kindergeld)
So steht es auf der Bescheinigung
33. unbesetzt
Gut zu wissen
Kindergeld trägst du in der Erklärung nicht ein. Das Finanzamt kennt es und vergleicht es in der Anlage Kind mit dem Kinderfreibetrag. Auf einer Bescheinigung 2025 bleibt Nr. 33 leer.