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Lohnsteuerbescheinigung 2025 · Zeile 16

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 16: Steuerfreier Lohn bei Auslandstätigkeit

Lohn für eine Tätigkeit im Ausland, der in Deutschland steuerfrei bleibt. Er steht nicht in Nr. 3, erhöht aber den Steuersatz. Du erklärst ihn über die Anlage N-AUS.

So steht es auf der Bescheinigung

16. Steuerfreier Arbeitslohn nach a) Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

16. Steuerfreier Arbeitslohn nach b) Auslandstätigkeitserlass

Wo trage ich das ein?

  • Anlage N-AUS, Zeile 34Betrag laut Nr. 16a oder 16b; für jeden Tätigkeitsstaat eine eigene Anlage N-AUS.
  • Anlage N, Zeile 21Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, als Summe aus den Anlagen N-AUS übertragen.
  • Anlage N, Zeile 22Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass, als Summe aus den Anlagen N-AUS übertragen.

Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.

16a oder 16b?

In beiden Fällen bleibt der Lohn in Deutschland steuerfrei, zählt aber für den Steuersatz mit.

  • 16a (Doppelbesteuerungsabkommen): Der andere Staat darf deinen Lohn besteuern, Deutschland stellt ihn frei.
  • 16b (Auslandstätigkeitserlass): begünstigte Tätigkeit wie Montage oder Bauvorhaben in einem Staat ohne Doppelbesteuerungsabkommen.

Gut zu wissen

  • Liegt der steuerfreie Lohn über 410 €, musst du eine Steuererklärung abgeben.
  • Die Anlage N-AUS ermittelt den steuerfreien Teil selbst, z. B. über die Aufteilung nach Arbeitstagen. Werbungskosten zum steuerfreien Lohn trägst du dort ein; die Summe kommt in Zeile 81 der Anlage N.
  • Bist du pflichtversichert, sind die Sozialversicherungsbeiträge auf den steuerfreien Lohn in Nr. 22 bis 27 herausgerechnet.
  • Bei Auslandsfällen musst du stärker mitwirken. Bewahre Nachweise wie ausländische Steuerbescheide auf.
  • Ab der Bescheinigung für 2027 kommt Nr. 16c für steuerfrei belassenen Arbeitslohn aus der Aktivrente hinzu.

Häufige Fragen

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 16: Wo trage ich steuerfreien Arbeitslohn ein?

In der Anlage N-AUS in Zeile 34, für jeden Staat in einer eigenen Anlage. Die dort ermittelte Summe überträgst du in die Anlage N, Zeile 21 (Doppelbesteuerungsabkommen) oder Zeile 22 (Auslandstätigkeitserlass).

Muss ich steuerfreien Auslandslohn in der Steuererklärung angeben?

Ja. Er ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Liegt er über 410 €, musst du eine Steuererklärung abgeben.

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