Lohnsteuerbescheinigung Zeile 16: Steuerfreier Lohn bei Auslandstätigkeit
So steht es auf der Bescheinigung
16. Steuerfreier Arbeitslohn nach a) Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
16. Steuerfreier Arbeitslohn nach b) Auslandstätigkeitserlass
Wo trage ich das ein?
- Anlage N-AUS, Zeile 34
Betrag laut Nr. 16a oder 16b; für jeden Tätigkeitsstaat eine eigene Anlage N-AUS. - Anlage N, Zeile 21
Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, als Summe aus den Anlagen N-AUS übertragen. - Anlage N, Zeile 22
Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass, als Summe aus den Anlagen N-AUS übertragen.
Zeilen nach den Vordrucken 2025. Mit dem Belegabruf in ELSTER werden viele Werte automatisch übernommen.
16a oder 16b?
16a (Doppelbesteuerungsabkommen): Der andere Staat darf deinen Lohn besteuern, Deutschland stellt ihn frei. 16b (Auslandstätigkeitserlass): begünstigte Tätigkeit wie Montage oder Bauvorhaben in einem Staat ohne Doppelbesteuerungsabkommen.
Gut zu wissen
Liegt der steuerfreie Lohn über 410 €, musst du eine Steuererklärung abgeben. Die Anlage N-AUS ermittelt den steuerfreien Teil selbst, z. B. über die Aufteilung nach Arbeitstagen. Werbungskosten zum steuerfreien Lohn trägst du dort ein; die Summe kommt in Zeile 81 der Anlage N. Bist du pflichtversichert, sind die Sozialversicherungsbeiträge auf den steuerfreien Lohn in Nr. 22 bis 27 herausgerechnet. Bei Auslandsfällen musst du stärker mitwirken. Bewahre Nachweise wie ausländische Steuerbescheide auf. Ab der Bescheinigung für 2027 kommt Nr. 16c für steuerfrei belassenen Arbeitslohn aus der Aktivrente hinzu.